Vorderreihe: Endgültige Regelung steht
Lübeck - Travemünde: Archiv - 20.03.2022, 17.34 Uhr: Viele Jahre lang wurde diskutiert, wie der Verkehr durch die Vorderreihe in Travemünde geführt werden soll. Im vergangenen Jahr startete ein zweijähriger Verkehrsversuch. Der ist bereits beendet. Die Verwaltung entscheidet jetzt gegen den Willen der Politik. Im Mittelpunkt stehen "schutzbedürftige Zufußgehende".Die Diskussion über eine Fußgängerzone, verkehrsberuhigten Bereich oder den Lieferverkehr dauerte sehr lange. Im Juni vergangenen Jahres hat der Bauausschuss dann entschieden, dass es eine saisonale Fußgängerzone geben soll. Die wird auch umgesetzt und gilt von Gründonnerstag bis zum letzten Sonntag im Oktober.
Die Politik hat allerdings eine Fußgängerzone nur von 11 bis 5 Uhr beschlossen. Das wird nicht umgesetzt. "Innerhalb kürzester Zeit müssten die Fußgänger von der gesamten Verkehrsfläche auf einen reduzierten Bereich (Gehwege) zurückgeführt werden", zitiert die Bauverwaltung die Fachaufsicht. "So sind Fallkonstellationen möglich, bei denen Fußgänger die Fußgängerzone betreten und noch während des Verweilens die Verkehrsregelung schlagartig wechselt und nunmehr (wieder) ein motorisierter Durchgangsverkehr auf der Fahrbahn erfolgt."
Ein weiterer Beschluss der Bauausschusses: "In der Zeit, in der die Vorderreihe keine Fußgängerzone ist, wird sie durchgehend in eine Richtung befahrbar gemacht. Hier soll der Verkehr von der Sankt-Lorenz-Straße bis zur Straße Am Lotsenberg geführt werden." Das wurde von der Verwaltung abgelehnt. Dadurch könne es zu Durchgangsverkehr kommen. Außerdem hält die Straßenverkehrsbehörde "aus Sicherheitsgründen für die in der Vorderreihe schutzbedürftigen Zufußgehenden an der bisherigen Einbahnstraßenregelung" fest. Das bedeutet, die Vorderreihe darf im Winter nur von der Straße "Rose" aus befahren werden.

Es bleibt dabei: Auch im Winter wird die Vorderreihe nicht durchgehend befahrbar sein. Foto: Karl Erhard Vögele
Text-Nummer: 150638 Autor: VG vom 20.03.2022 um 17.34 Uhr