Kommunalaufsicht lehnt Radentscheid ab

Lübeck: Archiv - 28.03.2022, 22.39 Uhr: Das Kieler Innenministerium als Kommunalaufsicht hält das Begehren des Radentscheides für unzulässig. 12013 Unterschriften von wahlberechtigten Lübeckern hatte die Initiative vorgelegt, um einen Bürgerentscheid zur Verbesserung des Radverkehrs in Lübeck zu starten.

Das Innenministerium bemängelt, dass acht Einzelforderungen, die nicht in einem Sachzusammenhang stünden, zu einer Frage gebündelt würden. In der vorherigen Einschätzung der Kommunalaufsicht wurde dies noch als zulässig angesehen. Ferner wird bemängelt, dass bei drei der acht Fragen nicht deutlich genug wird, ob die Hansestadt Lübeck im Rahmen ihrer Selbstverwaltung gemäß § 2 Absatz 2 Gemeindeordnung (GO) agiert oder schon als Straßenverkehrsbehörde zum Beispiel bei konkreten Beschilderungen oder Markierungen, was nach § 16 g Absatz 3 GO einem Bürgerbegehren nicht zugänglich wäre.

In der übergeordneten Begründung des Bürgerbegehrens heißt es bereits: "Die Hansestadt Lübeck sollte unserer Meinung nach im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben mehr für die Förderung des Radverkehrs unternehmen." Meike Hintze vom Radentscheid erläutert: "In diesem Abschnitt der Begründung wollten wir betonen, dass wir uns auf den Aufgabenbereich der Stadt beziehen, in dem sie im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben agieren kann. Die Kommunalaufsicht hat das aber so ausgelegt, dass die Begründung den Unterzeichnenden suggeriere, die acht Ziele lägen in der Entscheidungskompetenz der Bürgerschaft (was sie nach Auffassung der Kommunalaufsicht nicht tun). Damit wurde auch die Begründung unseres Bürgerbegehrens für unzulässig erklärt."

"Das bedeutet im Umkehrschluss, dass fünf der acht Fragen sicher zulässig sind und erlaubt wären, wenn man sie einzeln zur Abstimmung stellen würde", zeigt sich Juri von Drigalski erstaunt über die juristische Auseinandersetzung. Die Initiative lasse sich davon nicht einschüchtern. Nach Beratung durch eine Fachanwältin für Verwaltungsrecht wurde diese nun mit der Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht beauftragt, nachdem sie der Klage zuvor gute Erfolgsaussichten bescheinigt hat.

Unabhängig von den rechtlichen Feinheiten gehen im Hintergrund die Gespräche mit den Fraktionen weiter, in denen ausgelotet wird, wo Gemeinsamkeiten liegen könnten, die einen Bürgerentscheid mit dem Umweg über das Verwaltungsgericht überflüssig machen würden. Florian Doll dazu: "Bisher haben alle Fraktionen, mit den wir gesprochen haben, der rechtlichen Einordnung keine besondere Bedeutung gegeben. Die von uns gestellten Forderungen werden von einem Großteil der Radfahrenden in Lübeck unterstützt und liegen nun auf dem Tisch. Es braucht politische und praktische Lösungen für die Probleme und keine langjährigen Prozesse."

Die Kommunalaufsicht hat das Bürgerbegehren für eine Verbesserung des Radverkehrs für ungültig erklärt. Foto: VG/Archiv

Die Kommunalaufsicht hat das Bürgerbegehren für eine Verbesserung des Radverkehrs für ungültig erklärt. Foto: VG/Archiv


Text-Nummer: 150808   Autor: Radentscheid/red.   vom 28.03.2022 um 22.39 Uhr

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