Busverkehr: Tarif in Zukunft nach Entfernung?

Lübeck: Archiv - 10.05.2022, 08.30 Uhr: Zum 1. August wird in Lübeck die Tarifzone abgeschafft. Gerecht sind die Fahrpreise dann trotzdem nicht. Die Bauverwaltung hat deshalb mehrere Ansätze für eine andere Fahrpreisgestaltung untersucht. Als Ergebnis wird ein Tarif nach Entfernung vorgeschlagen.

Vor einem Jahr hat die Bürgerschaft die Verwaltung aufgefordert, "alternative Vorschläge zu unterbreiten für die ersatzweise Aufteilung der Kernzone 6000 in kleinere stadtteilbezogene Tarifzonen mit der Preisstufe 1 und alternativ für die Weiterentwicklung des Kurzstreckentarifs." Der Grund: Auch wenn es nur noch zwei Tarifzonen in Lübeck gibt, sind Fahrgäste benachteiligt, die relativ kurze Strecken in die andere Zone zurücklegen.

Eine Ausweitung der Kurzstrecke scheidet aus. Sie würde zum Beispiel auf der Strecke nach Stockelsdorf zu einem Preissprung von 1,80 Euro auf 3,30 Euro zwischen zwei Haltestellen führen. Auch eine Aufteilung in viele kleine Tarifzonen in Lübeck wird als zu kompliziert abgelehnt.

Möglich wäre es, dass Fahrten von einer Zone in die andere günstiger werden und nur noch Fahrten zum Beispiel von Travemünde durch die Kernzone nach Moisling nach dem teureren Tarif berechnet werden. Der Nachteil: Die Stadt müsste fünf Millionen Euro pro Jahr an Einnahmeausfällen ersetzen.

Die Stadtverwaltung setzt deshalb auf einen "E-Luftlinientarif". Der Fahrpreis würde sich nach der Entfernung zwischen Start und Ziel richten. Dafür müssten die Fahrgäste beim Ein- und Ausstieg erfasst werden. Neben der Gerechtigkeit gibt es weitere Vorteile. So könnten zum Beispiel Vielfahrern Rabatte gewährt werden.

Sollte die Politik zustimmen, wird die Stadt ein Konzept für den "E-Luftlinientarif" in Auftrag geben. Eine kurzfristige Umsetzung ist aber nicht zu erwarten.

Die Stadt prüft einen Tarif im Öffentlichen Nahverkehr nach der Entfernung zwischen Start und Ziel.

Die Stadt prüft einen Tarif im Öffentlichen Nahverkehr nach der Entfernung zwischen Start und Ziel.


Text-Nummer: 151571   Autor: VG   vom 10.05.2022 um 08.30 Uhr

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