Corona-Bekämpfungsverordnung vier Wochen verlängert

Schleswig-Holstein: Archiv - 24.05.2022, 15.36 Uhr: Die Landesregierung hat am Dienstag, 24. Mai, die Testpflichten für Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten angepasst und die weiteren Vorgaben der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung um vier Wochen verlängert.

Geimpfte oder genesene Mitarbeiter müssen sich künftig nicht mehr anlasslos testen lassen, sondern nur noch dann, wenn ein typisches Symptom einer Corona-Infektion vorliegt. Betreiber von Pflegeeinrichtungen müssen außerdem für externe Personen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können, keine Testangebote mehr vorhalten.

Die Verordnung tritt zum 29. Mai in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 26. Juni 2022 außer Kraft. Der Verordnungstext im Internet: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

Corona-Bekämpfungsverordnung wurde bis zum 26. Jui verlängert.

Corona-Bekämpfungsverordnung wurde bis zum 26. Jui verlängert.


Text-Nummer: 151879   Autor: Stk./red.   vom 24.05.2022 um 15.36 Uhr

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