ADFC: Kfz-Anteil auf 17 Prozent reduzieren

Lübeck: Archiv - 10.06.2022, 14.43 Uhr: In diesem Monat steht in der Bürgerschaft erneut der Verkehrsentwicklungsplan auf der Tagesordnung. Der Kreisverband Lübeck des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) lehnt den Vorschlag von SPD und CDU ab, E-Autos nicht dem motorisierten Individualverkehr vollständig zuzuordnen.

Wir veröffentlichen den Offenen Brief des ADFC im Wortlaut:

(")Sehr geehrte Mitglieder der Bürgerschaft Lübeck,

am 30.6.2022 werden Sie voraussichtlich über die Grundziele des Verkehrsentwicklungsplans für Lübeck entscheiden. Der ADFC wendet sich aus diesem Anlass an Sie mit der Bitte, bei Ihrer Entscheidung die Erfordernisse des Klima- und Umweltschutzes, das Wohl der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, und die Interessen der Allgemeinheit ins Zentrum Ihrer Entscheidung zu stellen.

Nach einer Publikation der Hansestadt Lübeck sind 82% aller Wege der Lübeckerinnen und Lübecker kürzer als 10 Kilometer. Wer solche Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegt, profitiert in vielfältiger Weise von dieser Entscheidung:

• Gehen und Radfahren sind für die einzelnen Verkehrsteilnehmer weit kostengünstiger als die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder eines Pkw.

• Aktive Bewegung senkt das Krankheitsrisiko erheblich; so sinkt z.B. die Krankheitshäufigkeit bei einer Radfahrleistung von 50 Kilometern wöchentlich um 25%, und das Einsetzen des altersbedingten Leistungsverlustes verzögert sich um etwa 12 Jahre.

• Beides hat auch einen beträchtlichen Zuwachs der Lebenserwartung zur Folge. Der Zugewinn an wacher und verfügbarer Lebenszeit ist sogar größer als die aufgewendete Wegezeit; letzteres gilt für Radfahrleistungen bis zu 100 Kilometer wöchentlich.

Aber auch Umwelt und Allgemeinheit profitieren von einer solchen Entscheidung:

• Gehen und Radfahren sind annähernd klimaneutral und verursachen praktisch keine Luftschadstoffe und keinen Lärm. Gegenüber dem Pkw-Verkehr haben sie außerdem bei gleicher Verkehrsleistung einen weitaus geringeren Flächenbedarf.

• Die kommunalen Wegekostenzuschüsse für den Radverkehr betragen weniger als einen Cent je Personenkilometer, weit weniger als für jede andere Verkehrsart. Dagegen hat das renommierte Schweizer Beratungs- und Forschungsunternehmen INFRAS bereits für 2017 ermittelt, dass der Pkw- und Motorradverkehr in Deutschland mit 10,8 Cent je Personenkilometer subventioniert wird; gezahlte Kfz- und Mineralölsteuern sowie Gebühren sind dabei bereits berücksichtigt. Dies entspricht einer Jahressumme von 95 Milliarden Euro. Allein die aktuelle Senkung der Mineralölsteuer sowie die Zuschüsse für den Erwerb von Hybrid- und Elektro-Pkw steigern diese Subvention noch um weitere knapp 4 Cent je Personenkilometer.

• Der beschriebene Gesundheitsnutzen hat auch eine Senkung der Krankheits- und Pflegekosten zur Folge. 2018 verringerten sich diese Kosten durch eine wöchentliche Radfahrleistung von 50 Kilometern um durchschnittlich 1.270 Euro jährlich je Verkehrsteilnehmer. Diese Kostenreduktion kommt weit überwiegend der Solidargemeinschaft der Steuer- und Beitragszahler zugute.

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hatte in ihrem Klimaschutzbeschluss vom 25.6.2020 mit großer Mehrheit beschlossen, den Radfahranteil bis 2030 mindestens zu verdoppeln. Dieser Zielwert von 42% ist nicht nur wünschenswert, sondern auch realistisch; Städte wie Münster oder Oldenburg weisen bereits jetzt solche Radfahranteile auf, obwohl ihre Gesamtbenotung im ADFC-Fahrradklimatest nur etwa eine Schulnote besser ist als der letzte Lübecker Wert. Geht man von einem gleichbleibenden Gehwegeanteil von 25% aus, würden danach 2030 zwei Drittel aller Wege in Lübeck unmotorisiert zurückgelegt werden.

Das letzte Drittel der Wege würde auch in Zukunft motorisiert zurückgelegt werden; besonders betrifft dies die längeren Wege. Für den öffentlichen Verkehr spricht hier im Vergleich zum Pkw die geringere Umweltbelastung, der weit geringere Flächenbedarf, und das geringere Unfallrisiko. Der Einordnung des dekarbonisierten Pkw-Verkehrs in den Umweltverbund, welche im Antrag VO/2022/10558-08 vorgenommen wird, widerspricht der ADFC. Ein elektrischer Pkw-Antrieb reduziert zwar die Emission von Stickoxiden und Treibhausgasen, jedenfalls sofern die Stromgewinnung vollständig klimaneutral erfolgt. Eine relevante Senkung der Feinstaubemissionen ist dagegen nicht zu erwarten. Die diskutierte Entwicklung von Natriumionenakkus ist insofern interessant, als auf die kritischen Rohstoffe Lithium und Kobalt verzichtet werden kann. In jedem Fall wird sich aber schon aus physikalischen Gründen das Akkugewicht erhöhen, und die Lebensdauer solcher Akkus wird voraussichtlich geringer sein als die Haltbarkeit von LFP-Akkus. Beides trübt die Ökobilanz der Natriumionenakkus; Langzeitergebnisse liegen naturgemäß noch nicht vor. Die Lärmbelastung in Ortschaften wird durch den elektrischen Antrieb absehbar abnehmen. Aufgrund des höheren Gewichts der E- und Hybrid-Pkw wird ihr Gesamtenergieverbrauch jedoch zunehmen; das steht in klarem Widerspruch zum Bestreben der Bundesregierung, den Energieverbrauch auch zum Schutz von Frieden und Freiheit zu reduzieren. Ebensowenig werden sich der Flächenverbrauch und die Zahl der Unfallopfer verringern. Die Einordnung von elektrisch betriebenen Pkw als Teil des Umweltverbunds ist nach Ansicht des ADFC deshalb als Greenwashing einzuordnen. Sinnvoll wäre es hingegen, das Angebot des öffentlichen Verkehrs und seine Verknüpfung mit dem Radverkehr deutlich zu verbessern, so dass der öffentliche Verkehr einen möglichst großen Anteil des motorisierten Verkehrs übernehmen kann.

Insgesamt steht der Antrag VO/2022/10558-08 einer umweltgerechten, rationalen, und humanen Verkehrswende in Lübeck zwar nicht explizit entgegen, er fördert sie aber auch in keiner Weise und bleibt insofern weit hinter dem Klimaschutzbeschluss aus 2020 zurück. Die angestrebten Änderungen der Verkehrsmittelnutzung sind überwiegend marginal. Relevant ist lediglich die Mengenreduzierung der fossil betriebenen Kraftfahrzeuge; diese Änderung ergibt sich aber ohnehin aus den Beschlüssen des Bundes und des europäischen Parlaments. Insofern schützt dieser Antrag weder Klima und Umwelt, noch die Gesundheit oder den Wohlstand der Menschen in Lübeck. Er schützt lediglich bestehende Gewohnheiten.

Für den Verkehrsentwicklungsplan empfiehlt der ADFC deshalb die folgenden Zielvorgaben:

• Gehen 25%;
• Radfahren 42%;
• Öffentlicher Verkehr 17%;
• Pkw 16%;
jeweils als Anteil an der Gesamtzahl aller Wege.

Ihre Stimmabgabe in diesem Sinne würde der ADFC begrüßen.(")

Der ADFC schlägt vor, den Pkw-Verkehr stärker zu reduzieren als bisher geplant.

Der ADFC schlägt vor, den Pkw-Verkehr stärker zu reduzieren als bisher geplant.


Text-Nummer: 152152   Autor: ADFC/red.   vom 10.06.2022 um 14.43 Uhr

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