Wohnraum-Schutzgesetz: Schiebe betont Notwendigkeit

Schleswig-Holstein: Archiv - 28.06.2022, 11.48 Uhr: In besonders angespannten Wohnungsmärkten benötigen Städte und Gemeinden die Möglichkeit, den existierenden Wohnraum zu schützen und diesen auch in nicht angespannten Zeiten in einem unbeschränkt bewohnbaren Zustand zu erhalten. Hierzu fordert Sophia Schiebe, die SPD-Landtagsabgeordnete für Lübeck, gemeinsam mit der SPD-Fraktion die Verabschiedung eines Wohnraumschutzgesetzes.

Kern des Gesetzes ist die Sicherung von Wohnraum, der den vorgegebenen Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse nach § 49 Landesbauordnung entspricht. Hierzu gehören die Sicherung einer Wohnfläche von mindestens zehn Quadratmetern pro Person, der Zugang zu Heizmöglichkeiten, Herdanschluss, elektrischer Beleuchtung, eine gesicherte Wasserversorgung, Ausguss und Toilette, trockene Decken, Böden und Wände sowie gesicherte Belüftbarkeit des Wohnraums. Sind diese Wohnverhältnisse unzureichend, werden Städte und Gemeinden durch das Gesetz ermächtigt, Verfügungsberechtigte zur Instandsetzung des Wohnraums zu verpflichten.

Ist die Instandsetzung vom Verfügungsberechtigten aus klar nachvollziehbaren Gründen nicht leistbar, so kann die Stadt eine Unbewohnbarkeitserklärung ausstellen, durch die eine Räumung des Wohnraums bei gesichertem und bezugsfertigem Ersatzwohnraum verordnet wird, den der Verfügungsberechtigte zur Verfügung stellen muss. Somit ergeben sich für die Bewohner keine Nachteile und die Wohnsituation bleibt sicher.

Dort, wo die Lage des Wohnungsmarktes angespannt ist, also ausreichende Versorgung mit Wohnraum nicht mehr gesichert sein könnte, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer auf fünf Jahre befristeten Einschränkung der Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Hierzu gehören neben der Fremdnutzung zu gewerblichen Zwecken der bewusste Leerstand oder die Unbrauchbarmachung von Wohnraum sowie die Nutzung auf kurze Zeit beispielsweise zu touristischen Zwecken. Ausnahmen sieht der Gesetzentwurf unter anderem bei Leerstand zu Um- und Neubauten, der Gewährleistung von ausreichend Ersatzwohnraum oder der Sicherstellung und Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Zweckentfremdung vor.

Zur Nutzung von touristischen Zwecken wird dem Verfügungsberechtigten nach Anmeldung eine Wohnraumschutznummer ausgestellt, die bei der Vermietung angegeben wird. Ist die Lage sehr angespannt, sollen das Wohnnutzungs-, Räumungs-, und Wiederherstellungsgebot greifen, um den zweckentfremdeten Wohnraum wiederherzustellen und allen Menschen bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen.

Sophia Schiebe unterstreicht die Notwendigkeit des Wohnraumschutzgesetzes: (")Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht und dieses muss unter menschenwürdigen Umständen gewährleistet werden. Aus diesem Grund müssen Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, bei Nichterfüllung der Vorgaben für menschenwürdiges Wohnen nach § 49 LBO die Erfüllung der Vorgaben von den Verfügungsberechtigten einzufordern und andernfalls Maßnahmen zu ergreifen. Dies sichert für jeden Menschen ein Zuhause und verringert die Gefahr von Verdrängungsmechanismen, Wohnungsknappheit und Mietpreisexplosionen, die wir in den letzten Jahren auch in Lübeck beobachten können.(")

Die SPD-Landtagsabgeordnete Sophia Schiebe hat die Notwendigkeit des Wohnraumschutzgesetzes betont.

Die SPD-Landtagsabgeordnete Sophia Schiebe hat die Notwendigkeit des Wohnraumschutzgesetzes betont.


Text-Nummer: 152498   Autor: WKB SSchiebe/Red.   vom 28.06.2022 um 11.48 Uhr

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