Haken und Ösen bei der Grundsteuer
Lübeck: Archiv - 09.07.2022, 12.01 Uhr: Das Lübecker Finanzamt ist kaum noch zu erreichen. Unter der zentralen Telefonnummer läuft ein Band, das einige Hinweise zur Neuberechnung der Grundsteuer gibt. Das Chaos ist groß, denn die Erklärung ist kompliziert, einige technische Verfahren funktionieren noch nicht. Harald Denckmann hat sich für uns durch die angegebenen Internetseiten geklickt.Vielen unserer Leser, die über Grundbesitz verfügen, flattert zurzeit ein Schreiben des örtlichen Finanzamtes ins Haus, in dem sie aufgefordert sind bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung über ihren Grundbesitz beim Finanzamt einzureichen. Alles ganz einfach, erscheint es in dem Schreiben.
Die Erklärung "ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln", heißt es da forsch. Wer keinen Computer hat, kann sich die Formulare beim Finanzamt oder bei der Gemeinde beschaffen und dann heißt es weiter "Darüber hinaus können Sie die Vordrucke auch ……herunterladen, am Computer ausfüllen und den Ausdruck ans Finanzamt senden." Dann soll es auch noch eine besondere Erleichterung geben. Unter der Internetadresse www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de wird für ein vereinfachtes Verfahren geworben, das auf Privatpersonen mit Ein- oder Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung besonders zugeschnitten ist. Das Ganze funktioniert nur noch nicht so wie es dort beschrieben ist.
Wir folgen zunächst einmal der Empfehlung und begeben uns auf die offizielle Informationsseite zur Grundsteuerreform des Landes Schleswig-Holstein unter der Internetadresse www.schleswig-holstein.de/grundsteuer. Auf der Startseite wird über den Start der Aktion, den Versand der Informationsschreiben und über aktuelle Hinweise informiert. Unter diesem Punkt erfahren wir auch gleich, dass die im Informationsschreiben versprochene Möglichkeit den Vordruck herunterzuladen, auszudrucken und ans Finanzamt zu schicken leider noch nicht gibt. Wie bei jeder Firma, bei der etwas nicht klappt, wird mit "Hochdruck" an der Lösung gearbeitet.
Wir ignorieren erst einmal den wichtigen Link auf die Ermittlung der Bodenrichtwerte rechts im Bild und klicken auf "Grundstückseigentümer:innen : Erforderliche Angaben". Bevor wir dort in die Details gehen, klicken wir unter der Überschrift "Informationen zur Abgabe von Formularen" einmal kurz auf den Link "Wie kann ich meine Erklärung abgeben?" Wenn man dort herunterscrollt steht unter "Grundsteuererklärung für Privateigentum" die nächste Enttäuschung. Die in vielen Medien verbreitete Möglichkeit die vereinfachte Erklärung über www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de abzugeben ist nicht für alle Steuerbürger möglich. Vereinfacht gesagt, wenn man kein ELSTER-Konto besitzt, geht das. Bürger, die bereits über ein ELSTER-Konto zur Abgabe ihrer regulären Steuererklärung verfügen, können das leider aus technischen Gründen nicht. Wer also ein ELSTER-Konto hat und jetzt die als vereinfacht angepriesene Möglichkeit nutzt, kann seine Daten nicht an die Steuerverwaltung abschicken. Das soll aber irgendwann im September möglich sein, das haben die Entwickler fest versprochen.
Mit ELSTER soll alles problemlos gehen, dazu demnächst noch einige Hinweise von uns. Jetzt erst einmal aber noch ein gut gemeinter Rat. Legen Sie sich zunächst einmal alles zurecht, bevor Sie erst dann mit der Suche nach den Unterlagen beginnen, wenn das ELSTER Programm Sie danach fragt.
Wir gehen das Programm einmal am Beispiel der notwendigen Eintragungen für ein Einfamilienhaus durch.
Zunächst einmal benötigen Sie den Grundbuchauszug aus Ihren Unterlagen:
Gefragt wird nach: Steuernummer für das Grundstück
Diese Nummer wurde im Informationsschreiben mitgeteilt und gilt nur für das Grundstück. Außerdem werden benötigt Gemarkung, Grundbuchblatt Nr., Flur, Flurstück, Fläche in m²
Gefragt wird dann nach den Eigentumsverhältnissen. Dazu nehmen wir ein Ehepaar an, das den Grundbesitz gemeinsam erworben hat. Dazu sollte aus den Unterlagen auch ein Steuerbescheid herausgesucht werden. Im Rahmen der persönlichen Daten wird nämlich auch abgefragt:
Die reguläre Steuernummer des Einkommensteuerbescheides: zum Beispiel 22/121/XXXXX
Die Identifikationsnummern für Ehemann und Ehefrau (Hinweis: Diese Angaben finden Sie am schnellsten auf dem Steuerbescheid Seite 1 oben links.)
Dann brauchen sie nur noch die Wohnfläche Ihres Hauses, die bekannt sein dürfte, und den Bodenrichtwert, den Sie nicht kennen.
Zur Ermittlung des Bodenrichtwertes gehen wir daher noch einmal auf www.schleswig-holstein.de/grundsteuer Startseite. Da sehen Sie rechts einen Kasten "Bodenrichtwerte", die man anklicken muss. Dann kommt eine Karte. Nachdem man den Info-Block in der Mitte weggeklickt hat, kann man oben links die Adresse seines Grundstückes eingeben. Es wird auf der Karte angezeigt, und wenn man einmal hineinklickt, bekommt man die Grundstücksangaben angezeigt. Ganz oben steht der Bodenrichtwert in Euro/m². Nur die Nummer des Grundbuchblattes ist hier nicht angegeben.
Bei Interesse können wir den Artikel fortsetzen. Bei der Eingabe in ELSTER lauern natürlich etliche Klippen, die zu Fehlermeldungen führen, die wiederum große Lust darauf machen, alles per Hand hinzuschreiben, und den ganzen Krempel ans Finanzamt zu schicken. Das ist aber nicht gewünscht. Wenn man den Mut hat, auch einige Dinge einzutragen, deren Sinn man nicht auf Anhieb versteht, winkt am Ende jedem Steuerbürger der Erfolg und man bekommt zur Belohnung eine Eingangsbestätigung der Behörde mit einem schicken Transfer-Ticket. Dafür lohnt sich die Mühe.
Viel Arbeit für die Finanzämter und Bürger: Das Verfahren zur neuen Grundsteuer ist kompliziert und nicht ausgereift.
Text-Nummer: 152733 Autor: Harald Denckmann vom 09.07.2022 um 12.01 Uhr