Grundsteuer ausfüllen: Der Weg durch das ELSTER Formular

Lübeck: Archiv - 16.07.2022, 17.11 Uhr: Nachdem wir im ersten Teil erklärt haben, welche Unterlagen benötigt werden und vor allem, wie man an den Bodenrichtwert herankommt, wenden wir uns nun dem Problem zu, wo das alles einzutragen ist.

Vorweg sei bemerkt, was wir machen ist keine Steuerberatung, wir zeigen lediglich, wie das Portal für unerfahrene Nutzer gehandhabt werden kann. Für seine Eintragungen ist natürlich jeder Steuerbürger selbst verantwortlich und wir können keinerlei Haftung für eventuelle Fehler übernehmen.

Wer noch kein Elster-Konto besitzt, muss sich erst einmal neu anmelden und erhält Zugangsdaten und Informationen zur Kontoeröffnung. Im Portal www.elster.de muss man sich dann mit Personalausweis oder Zertifikatsdatei einloggen. Darauf gehen wir nicht weiter ein.

Sehr hilfreich ist eine Datei, die unter Umständen nicht auf Anhieb zu finden ist, deshalb geben wir hier noch einmal einen Hinweis. Unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer gelangt man auf die Seite "Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein" der Landesregierung. Man muss ein wenig herunterscrollen, dann findet man "Downloads und Anleitungen", und das führt zu einem Link "Schritt-für-Schritt Anleitung - ELSTER." Diese Anleitung muss man herunterladen. Sie wurde für den Musterfall eines Einfamilienhauses (Reihenhauses) entwickelt und führt mit sehr gut angelegten Screenshots durch die ersten Tücken des Formulars.

Einige ergänzende Hinweise zur Schritt-für-Schritt Anleitung:

Auf Seite 4 erfahren Sie beispielsweise, wie sie sich sicher zum Formular für Schleswig-Holstein bewegen.

Auf Seite 7 ist besonders wichtig, dass Sie nicht nur "Hauptvordruck" ankreuzen, sondern auch noch "Anlage Grundstück" wenn Sie ein Einfamilienhaus angeben wollen.

Auf Seite 8 ist wichtig, die richtige Steuernummer anzugeben. Hier ist nicht die Steuernummer des Einkommensteuerbescheides gefragt, sondern die besondere Grundstücksteuernummer. Die ist auch in dem Anschreiben, das Sie vom Finanzamt erhalten haben, besonders hervorgehoben.

Auf Seite 12 erfolgen die Eintragungen, die aus dem Grundbuchblatt entnommen werden. Wichtig sind die rot umrandeten Teile, da sie für den eintragenden Laien nicht unmittelbar verständlich sind. Wenn dem Ehepaar Haus und Grundstück gehören, ist es sinnvoll die Angaben so wie im Beispiel angegeben zu übernehmen.

An dieser Stelle trennen wir uns von der Anleitung, weil teilweise spezielle Fälle erörtert werden. Wir wollen allerdings beim einfachsten Fall bleiben, der in der Praxis oft vorkommt, ein Ehepaar besitzt ein Haus gemeinsam. Wir machen daher weiter mit Abteilung 4 des Grundsteuerformulars bei Elster, der Angabe der Eigentumsverhältnisse. Da klicken wir für unser Beispiel an den "Punkt 4 - Ehegatten/Lebenspartner (weiter mit Zeile 41)".

Um Zeile 41 machen wir uns keinerlei Gedanken, sondern klicken einfach auf die blaue Fläche "Eigentümer(innen)/Beteiligte." Ein Feld klappt auf in das man eintragen muss wer man ist und wo man wohnt und welches Finanzamt für einen zuständig ist. Dann wird nach Steuernummer und Identifikationsnummer gefragt. Hier muss man erst "Schleswig-Holstein" im Pull-down Menü anklicken, dann öffnen sich drei Fächer und man trägt dort die Nummer der Einkommensteuererklärung ein, nicht die Grundsteuernummer vom Anfang des Formulars. Anschließend die persönliche Identifikationsnummer. Dann noch die Frage nach dem Besitzanteil. Wenn, wie in unserem Beispiel beiden Ehegatten das Anwesen zur Hälfte gehört, wird in Zeile 51 in Fach 70 eine "1" und in Fach 71 eine "2" eingetragen. Das soll dann ½ bedeuten.

Dann darf man natürlich nicht vergessen, die zweiten Besitzer ( Ehemann oder Ehefrau oder Lebenspartner) auch noch einzutragen. Dazu wird nochmal auf Eigentümer(in)/Beteiligte(n) hinzufügen geklickt und Name, Adresse etc. und Steuernummer und Identifikationsnummer und der Anteil ½ für den Partner auch noch eingetragen.

Abteilung 5, 6 und 7 für Mitteilungen oder Angabe des Steuerberaters lassen wir hier einmal außer Acht und kommen gleich zur Anlage Grundstücke.

Anlage "Grundstück GW 2"

Unter Abteilung 1 - Grundstücksart kreuzen wir für unser Beispiel "Einfamilienhaus" an.

Die Abteilungen 2 und 3 lassen wir einmal außer Acht. Wenn es Sie betrifft, müssen Sie da eben tiefer einsteigen.

Unter Abteilung 4 - Angaben zum Grund und Boden tragen Sie in Feld 10 die Fläche des Grundstückes und in Feld 11 den Bodenrichtwert ein.

Unter Abteilung 5 - Angaben zum Ertragswert gleich auf die blaue Fläche "Gebäude hinzufügen" klicken.

Danach gleich auf "Nächste Seite". 1-Allgemeine Angaben eintragen und weiter zur Nächsten Seite

Wir sagen einmal nichts zu "2-Garagen und Tiefgaragenstellplätze" und steigen wieder ein bei "3-Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen."

Da scrollen wir einmal runter bis zu den Zeilen 13 "Wohnungen mit einer Wohnfläche von 100 m² und mehr." Nehmen wir einmal an unser Einfamilienhaus hat 110 m² Wohnfläche dann wird in Fach 51 eine 1 eingetragen (1 Wohnung) und in Fach 52 die Fläche 110 m². Unter Auslassung aller evtl. Vergünstigungen geht es dann in unserem Beispiel gleich auf die Nächste Seite.

Auf "Gebäude übernehmen" klicken - dann hat man es geschafft.

Man klickt dann hoffnungsvoll auf die Schaltfläche "Prüfen" und erhält in der Regel folgende Meldung:

Bild ergänzt Text

Dann muss man links oben auf den blauen Punkt mit den drei weißen Strichen klicken. Dann erhält man Beschreibungen von Fehlern, die man gemacht hat oder man wird auf Eintragungen hingewiesen, die noch fehlen. Da kann man nur hoffen, dass man versteht, warum das Programm noch an den Angaben herumnörgelt.

Da muss man zuversichtlich bleiben und die versuchen, der Logik des Programms irgendwie gerecht zu werden. Wenn dann 'alles in Ordnung - fertig zum Abschicken' erscheint, stellt sich ein momentanes Glücksgefühl ein, ähnlich dem das man hat, wenn man bei einem Marathon durchs Ziel läuft. Man klickt auf "Versenden" und erhält vom Finanzamt eine Bestätigung mit Transferticket, die auch in das Elster-Postfach eingestellt wird. Danach braucht man dringend eine Tasse Kaffee und ganz laute Musik auf die Ohren.

Viele Lübecker müssen ihre Grundsteuererklärung abgeben. Wir geben einige Tipps zum Ausfüllen.

Viele Lübecker müssen ihre Grundsteuererklärung abgeben. Wir geben einige Tipps zum Ausfüllen.


Text-Nummer: 152855   Autor: Harald Denckmann   vom 16.07.2022 um 17.11 Uhr

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