Corona-Verordnung um vier Wochen verlängert
Schleswig-Holstein: Die Regeln der aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung wurden mit geringfügigen inhaltlichen Änderungen verlängert. Die am 19. Juli erlassene Corona-Bekämpfungsverordnung gilt ab 23. Juli bis 19. August.Im Bereich der Krankenhäuser findet in der Landesverordnung eine Angleichung der zulässigen Maskenarten für externe Personen (Besucher) statt. So gilt fortan in Krankenhäusern für externe Personen, die keine Patientinnen und Patienten sind, innerhalb aller geschlossener Räume die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2 Absatz 1 Corona-Bekämpfungsverordnung zu tragen. Dies beinhaltet das Tragen einer medizinischen Maske.

Die Corona-Bekämpfungsverordnung wird erneut um einen Monat verlängert.
Text-Nummer: 152904 Autor: Stk./red. vom 19.07.2022 um 16.53 Uhr