Stadtverwaltung nicht für Grundsteuer zuständig
Lübeck: Immer häufiger wenden sich Bürger aktuell an den Bereich Wirtschaft und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck mit der Bitte um Informationen zu ihrer Grundsteuererklärung. Daher weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Bürger sich mit diesen Fragen an das zuständige Finanzamt wenden müssen.Der Bereich Liegenschaften ist hierfür nicht zuständig und kann daher leider auch keine geeigneten Auskünfte geben.
Hinweis: Angaben zu Flurstück, Flur, Gemarkung, Größe etc. sind jedoch auch in dem jeweiligen Grundstückskaufvertrag für das Grundstück oder im Kaufvertrag (bei Eigentumswohnungen) zu finden.
Weitere Infos gibt es auch in unseren Texten zur Grundsteuer:
Haken und Ösen bei der Grundsteuer vom 9. Juli
Grundsteuer ausfüllen: Der Weg durch das ELSTER Formular vom 16. Juli

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass für die Grundsteuer ausschließlich das Finanzamt zuständig ist.
Text-Nummer: 152994 Autor: Presseamt Lübeck/red. vom 25.07.2022 um 12.54 Uhr