Polizei nimmt Exhibitionisten gleich zwei Mal fest
Lübeck: Archiv - 02.08.2022, 10.57 Uhr: Die Bundespolizei in Lübeck wurde am Montagabend, dem 1. August, gegen 23 Uhr von der "3S-Zentrale" der Deutschen Bahn alarmiert und darüber informiert, dass es in einem stehenden Zug im Lübecker Hauptbahnhof zu einer exhibitionistischen Handlung gekommen sei. Im Zug nach Travemünde soll ein 55-jähriger Deutscher sein Genital entblößt haben. Als eine Streife das Richtungsgleis erreichte, war der Zug aber bereits abgefahren.Über die Leitstelle in Kiel konnte aufgeklärt werden, dass sich der Mann noch immer im Zug befand. Also ging es mit dem Streifenwagen nach Travemünde. Bereits am Hafenbahnhof konnte die Streife den Zug einholen und vier geschädigte Frauen machten auf sich aufmerksam. Ihre Aussagen wurden aufgenommen. Der vermeintliche Täter saß zu diesem Zeitpunkt im hinteren Waggon des Zuges. Er wurde aufgefordert, den Zug zu verlassen. Da der Beschuldigte angab, keine Ausweispapiere dabei zu haben, wurde er zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle nach Lübeck gebracht. Anhand mündlicher Angaben konnte er überprüft und "anhand einliegender Bilder zweifelsfrei erkannt" werden.
Auf eine erkennungsdienstliche Behandlung des Täters konnte verzichtet werden, da er bereits am selben Tag durch die Kripo Lübeck einer Maßnahme unterzogen worden war. Ein Atemalkoholtest hatte einen Wert von 0,68 Promille ergeben. Nach Fertigung der Strafanzeige durfte er anschließend die Wache verlassen, bis er dann am Dienstag gegen 6.45 Uhr erneut vorgeführt wurde.
Im Zug von Hamburg nach Lübeck hatte sich der Täter in eine Vierersitzgruppe gegenüber von zwei Frauen und einem Mann gesetzt. Anschließend entblößte er sein Genital und manipulierte an diesem herum. Ein Fahrgast wusste, dass eine uniformierte Kollegin der Bundespolizei auf dem Weg zur Arbeit war und alarmierte diese. Gemeinsam mit den Geschädigten übergab sie den Mann an der Wache am Bahnhof Lübeck. Ein Atemalkoholtest ergab jetzt einen Wert von 0,85 Promille und eine zweite Strafanzeige wurde gefertigt. Auch nach dieser Tat wurde er wegen fehlender Haftgründe auf freien Fuß belassen.
Die Bundespolizei rät dazu, Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung immer anzuzeigen.

Symbolbild.
Text-Nummer: 153130 Autor: BPI Kiel/Red. vom 02.08.2022 um 10.57 Uhr