Corona-Maßnahmen: Protest-Kundgebung im Altenheim
Lübeck - Travemünde: Archiv - 08.09.2022, 10.51 Uhr: Am Donnerstag stimmt der Bundestag über das geänderte Infektionsschutzgesetz ab. Einrichtungen der Langzeitpflege müssen weiterhin zeitintensive Maßnahmen zum Infektionsschutz, wie Einlasskontrollen, Zertifikatskontrollen und Dokumentation der Vorgänge, umsetzen. Im Haus St. Birgitta in Travemünde wurde gegen das neue Gesetz demonstriert.Bis Juni 2022 konnten Pflegeeinrichtungen die Aufwendungen, die durch die Umsetzung der Coronamaßnahmen entstanden, sowie coronabedingte Mindereinnahmen über den Pflegerettungsschirm geltend machen. Das ist durch das Auslaufen des Rettungsschirms nicht mehr möglich.
Karin Lonnemann, Hausleitung des Malteserstift Haus St. Birgitta, sagt: „Während Corona in der Mitte der Gesellschaft keine Rolle mehr zu spielen scheint, ist die Pandemie in der Pflege noch lange nicht vorbei. Unsere Mitarbeitenden arbeiten seit zweieinhalb Jahren über ihr Limit hinaus. Die Vorgaben durch das ab Oktober geltende geänderte Infektionsschutzgesetz erzeugen einmal mehr Bürokratie und belasten unsere Beschäftigten. Wir fordern eine Entlastung der Pflege durch die dauerhafte und sichere Refinanzierung von Corona-Schutzmaßnahmen. Es braucht außerdem eine gesamtgesellschaftliche und politisch geförderte Solidarität. Der notwendige Schutz vulnerabler Personen ist nicht allein Aufgabe der Langzeitpflege.“
Als Zeichen gegen die Überlastung der Langzeitpflege hat das Malteserstift Haus St. Birgitta am Mittwoch Besuche draußen stattfinden lassen. Gemeinsam mit den Angehörigen hat die Einrichtung so auf die prekäre Personalsituation hingewiesen.

Besuche nur noch draußen: Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter des Malteserstifts Haus St. Birgitta demonstrieren gegen das neue Infektionsschutzgesetz. Fotos: Malteser
Text-Nummer: 153758 Autor: Malteser vom 08.09.2022 um 10.51 Uhr