Rentenversicherung: Kopien sind ausreichend
Lübeck: Archiv - 13.09.2022, 11.19 Uhr: Nur in Ausnahmefällen müssen Zeugnis, Urkunde oder Bescheinigung im Original oder als beglaubigte Kopie eingeschickt werden. Dennoch vertrauen viele Kundinnen und Kunden ihrem Rentenversicherungsträger per Post wichtige Unterlagen im Original an. "Das ist nicht nur riskant, sondern häufig gar nicht nötig", sagt Sebastian Bollig von der Deutschen Rentenversicherung Nord aus Lübeck.Wenn das Originaldokument auf dem Postweg verloren geht, ist das ärgerlich und bedeutet einen hohen Aufwand beim Wiederbeschaffen. Deshalb der Tipp vom Experten der Rentenversicherung: "Schicken Sie Ihre Unterlagen immer als Kopie und verwahren Sie Originale an sicherer Stelle."
Braucht die Rentenversicherung angeforderte Dokumente wie Zeugnisse, Urkunden oder Bescheinigungen wirklich im Original oder als beglaubigte Kopie, teile sie Versicherten das ausdrücklich mit. Doch in den meisten Fällen genügt die Vorlage einer einfachen Kopie.

Die Deutsche Rentenversicherung Nord (DRV Nord) mit Sitz in Lübeck ist mit ihren 23 Beratungsstellen der regionale Ansprechpartner für Fragen bezüglich Rente, Altersvorsorge und Rehabilitation in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Text-Nummer: 153843 Autor: DRV Nord vom 13.09.2022 um 11.19 Uhr