Diese Seite verwendet Cookies für die Funktionalität und für anonymisierte Statistiken.
Stimmen Sie auch der Verwendung von Cookies durch Drittanbieter auf dieser Website für die Schaltung von personalsierter Werbung zu? Weitere Informationen
Sie können Ihre Zustimmung jederzeit auf der Seite Impressum / Datenschutz widerrufen.
Dort finden Sie auch weitere Informationen zu Cookies.
Sparkasse zu Lübeck
Sparkasse zu Lübeck

Neuer Corona-Impfstoff ab 23. September verfügbar

Schleswig-Holstein: Archiv - 16.09.2022, 16.01 Uhr: Am 12. September wurde der an die BA.4/BA.5 Sublinie der Omikronvariante des Coronavirus angepasste Auffrisch-Impfstoff von BioNTech nach Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) von der Europäischen Kommission zugelassen.

Ab voraussichtlich Freitag, 23. September werden die 15 Impfstellen des Landes mit ersten Impfstoffdosen des neuen an die BA.4/BA.5 Sublinie der Omikronvariante des Coronavirus angepassten Impfstoffs versorgt.

Aufgrund der zunächst begrenzten Verfügbarkeit wird der Impfstoff anfänglich nur an Menschen ab 60 Jahren abgegeben. Das Gesundheitsministerium geht aufgrund der vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten Liefermengen davon aus, dass diese Priorisierung zeitnah aufgehoben werden kann.

In den Praxen von Ärztinnen und Ärzten kann der neue Impfstoff laut Kassenärztlicher Vereinigung voraussichtlich ab Kalenderwoche 39 verimpft werden.

Gleichzeitig wird die Altersgrenze ab 60 Jahren in den Impfstellen für die an die BA.1-Omikron-Variante angepassten Impfstoffe ab sofort aufgehoben. Die Zulassung der an die BA.1-Omikron-Varianten angepassten Covid-19-Impfstoffe waren am 1. September erfolgt. Die beiden Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna sind bereits seit dem 8. September in Schleswig-Holstein im Einsatz.

Derzeit gibt es, wie bereits zu den bisherigen angepassten Impfstoffen, noch keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Laut EMA-Zulassung sind diese ausschließlich zur Auffrischung zu nutzen.

Die angepassten Impfstoffe (sowohl BA.1, als auch BA.4/BA.5) können als erste Auffrischimpfung (Drittimpfung) oder zweite Auffrischimpfung (Viertimpfung) genutzt werden. Termine für die Impfungen in den Impfstellen können weiterhin über www.impfen-sh.de gebucht werden. Beim Impftermin kann der angepasste Impfstoff verimpft werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen und die Verfügbarkeit gewährleistet ist. Ist er nicht verfügbar, wird eine Impfung mit den herkömmlichen Impfstoffen angeboten.

Der neue Impfstoff ist zuerst in dem Impfstellen verfügbar.

Der neue Impfstoff ist zuerst in dem Impfstellen verfügbar.


Text-Nummer: 153927   Autor: JuMi   vom 16.09.2022 um 16.01 Uhr

Text teilen: auf facebook +++ auf X (Twitter) +++ über WhatsApp

Text ausdrucken. +++  Text ohne Bilder ausdrucken.


DRK Lübeck
DRK Lübeck