Ist der Verkehrsversuch unzulässig?
Lübeck - St. Lorenz Nord: Archiv - 20.09.2022, 19.40 Uhr: Vor zwei Wochen sorgte eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Berlin für Schlagzeilen. In der Bundeshauptstadt muss eine Busspur wieder entfernt werden, weil dort weniger als 20 Busse pro Stunde fahren. In der Fackenburger Allee wird diese Vorgabe ebenfalls nicht erfüllt.In Deutschland gibt es für alles Regelungen. Und so schreibt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) in ihrer aktuellen Fassung vom 8. November 2021 auch die Bedingungen für Busspuren klar vor: "Die Anordnung von Sonderfahrstreifen soll in der Regel nur dann erfolgen, wenn mindestens 20 Omnibusse des Linienverkehrs pro Stunde der stärksten Verkehrsbelastung verkehren."
Ist dieser Wert nicht erreicht, muss die Einrichtung einer Busspur begründet werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn anders eine "ausreichende Verbesserung des Verkehrsflusses" bei einer Störung des Linienverkehrs nicht erreicht werden kann - oder kurz formuliert: Verspätungen bei den Bussen lassen sich anders nicht verhindern.
Von den 20 Bussen pro Stunde ist Lübeck weit entfernt. Und schneller sind die Busse mit der neuen Spur vermutlich auch nicht. Im stauträchtigen Abschnitt vor der Bahnhofsbrücke gibt es bereits seit langer Zeit eine Busspur.
"Für den Verkehrsversuch Fackenburger Allee/Krempelsdorfer Allee in seiner derzeitigen Form hat das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts keine Auswirkungen", sagt Nicole Dorel, Sprecherin der Stadtverwaltung. "Es handelt sich um individuelle Prüfungen, die sich nicht 1:1 übertragen lassen." Wie die Stadt die Busspur begründet teilt die Stadtverwaltung leider nicht mit.
Offenbar ist das Thema aber in der Verwaltung angekommen. "Zum weiteren Vorgehen soll Anfang Oktober in den Gremien berichtet werden", so die Sprecherin. Entscheiden könnte in Lübeck auch das Verwaltungsgericht, falls - wie in Berlin - Anwohner eine Klage einreichen.

Busspuren mit nur wenigen Bussen: Ist das zulässig? Foto: JW
Text-Nummer: 153998 Autor: VG vom 20.09.2022 um 19.40 Uhr