Bürgerbeauftragte: Wohngeldreform war überfällig
Schleswig-Holstein: Archiv - 20.10.2022, 09.35 Uhr: Die Bürgerbeauftragte des Landes, Samiah El Samadoni, sieht in der zum 1. Januar 2023 geplanten Wohngeldreform seit langem erforderliche Verbesserungen für einkommensschwache Haushalte. "Gerade für Menschen mit geringeren finanziellen Mitteln stellen die in der letzten Zeit ständig gestiegenen Mieten und Energiekosten eine besondere finanzielle Belastung dar, sodass eine Wohngelderhöhung und die Ausweitung des Kreises der Berechtigten mehr als notwendig ist", so El Samadoni am Donnerstag.Das Bundeskabinett plant eine Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2023 und habe dafür den Entwurf des sogenannten Wohngeld-Plus-Gesetzes beschlossen. Durch die Reform soll das Wohngeld angehoben und dafür gesorgt werden, dass mehr Haushalte einen Anspruch erhalten. Geplant sei außerdem die Einführung eines dauerhaften Heizkosten- und die Einführung eines Klimaanteils. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen sowie der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung.
Für bereits wohngeldberechtigte Haushalte soll sich das Wohngeld im Jahr 2023 ungefähr verdoppeln. Durch eine Anhebung der Einkommensgrenzen soll sich gleichzeitig der Empfängerkreis ausweiten. "Durch die Erhöhung kann eine zielgerechte Unterstützung einkommensschwacher Haushalte in Zeiten einer hohen Inflation und steigender Energiekosten ermöglicht werden", so El Samadoni. Zudem könne die Erhöhung des Wohngeldes dazu führen, dass Haushalte mit Hartz IV- oder Grundsicherungs-Bezug künftig nicht mehr auf diese Leistung angewiesen sein könnten, weil ihnen das vorrangig zu zahlende Wohngeld zustehen würde.
Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz soll überdies eine Neuzuordnung der Gemeinden und Kreise zu den Mietenstufen des Wohngeldes erfolgen, um veränderte regionale Mietenniveaus berücksichtigen zu können. "Die Neuerungen führen sicher zu Verbesserungen, aber es bleibt dennoch abzuwarten, ob zukünftig einkommensschwache Haushalte durch die Reform ausreichend entlastet werden", so die Bürgerbeauftragte.
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und ihr Team beraten zu diesen Fragen gerne telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr unter 0431/988 1240.

Die Bürgerbeauftragte des Landes, Samiah El Samadoni, begrüßt die geplante Wohngeldreform.
Text-Nummer: 154520 Autor: LT SH/Red. vom 20.10.2022 um 09.35 Uhr