Travebogen: Neue Regeln für die Palliativarbeit
Lübeck: Archiv - 18.11.2022, 14.42 Uhr: Ab Anfang 2023 gelten in Deutschland erstmals bundeseinheitliche Rahmenverträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) für Erwachsene sowie für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Das Lübecker Palliativnetz Travebogen übt Kritik an einigen Regelungen.Darin geht es beispielsweise personelle Mindestanforderungen, Grundsätze der Vergütung sowie Ausbildung und Qualitätssicherung. Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Spitzenorganisationen der Hospiz- und Palliativarbeit – der jetzt mit einem Schiedsspruch endete. Das Lübecker Palliativnetz Travebogen, das sich im südlichen Schleswig-Holstein um sterbende und schwerstkranke Menschen kümmert, begrüßt die erfolgte Entscheidung grundsätzlich. So gibt es jetzt unter anderem endlich Rechtssicherheit für die Zulassung von neuen SAPV-Teams und den Anforderungen dafür.
Geschäftsführer Thomas Schell übt aber auch Kritik an dem Kompromiss: „Der große Wurf für eine Weiterentwicklung der SAPV ist aber sicher nicht gelungen.“ Hintergrund: „In Schleswig-Holstein sind wir in wichtigen Bereichen schon weiter als der Rest der Republik. So werden Leistungen der Psychosozialen Berufsgruppe in der Versorgung in Schleswig-Holstein berücksichtigt. Warum das in die Rahmenverträge für die Versorgung im Kinder- und Jugendbereich aufgenommen wurde aber nicht für Erwachsene gelten soll, erschließt sich wohl nur Juristen.“ Eine Fortentwicklung der SAPV-Teams zu spezialisierten Praxen sei ebenso ausgeblieben wie die Möglichkeit einer Vorsorgeplanung am Lebensende in der ambulanten Versorgung. „Die Leistungserbringer hatten zu unterschiedliche und sicher auch kommerzielle Ziele verfolgt und die Krankenkassen habe eine Chance vertan, durch eine gute und umfassende Leistungsbeschreibung für die Organisation der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen zu sorgen. Dadurch könnte unser Gesundheitssystem vielfach entlastet werden“, so Schell weiter.
Der Bundesrahmenvertrag tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten müssen bestehende Verträge zwischen den Krankenkassen und den SAPV-Teams auf Landesebene überprüft und angepasst werden. Es gilt ein Übergangszeitraum von fünf Jahren ab Inkrafttreten des Bundesrahmenvertrages.

Thomas Schell ist Geschäftsführer des Travebogen.
Text-Nummer: 155100 Autor: Travebogen vom 18.11.2022 um 14.42 Uhr