Zoll warnt vor Böllern mit Blitz-Knallsatz
Lübeck: Archiv - 29.12.2022, 08.55 Uhr: Seit Donnerstag ist wieder Feuerwerk der Kategorie "F2" erhältlich. Der Zoll warnt vor illegalen Importen. So sind in der EU Böller mit Blitz-Knallsatz der Kategorie "F2" zugeordnet, für die Verwendung wird in Deutschland aber eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis benötigt."Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten, eingeführt und verwendet", berichtet der Zoll. "Doch dabei ist Vorsicht geboten - und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf, denn im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Knaller und Raketen lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben."
Zusätzlich ist noch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte. Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, und die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt.
Die Sprecherin des Hauptzollamts Kiel, Gabriele Oder, rät: "Wer sich und andere nicht gefährden will und darüber hinaus auch keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen möchte, für den gilt: Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!"
Außerdem ist zu beachten, dass in Deutschland auch für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2, zum Beispiel Blitz-Knallsätze, bereits eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Die in Deutschland der Kategorie F2 zugehörigen zugelassenen und ab 18 Jahren erhältlichen "Silvester-Böller" beinhalten Schwarzpulver, während "BKS Böller" aus einem Blitzknallsatz (BKS) bestehen. Dieser verhält sich beim Entzünden deutlich aggressiver als Schwarzpulver. Größere Mengen BKS sind in der Lage, so viel Energie aufzubringen, dass aus einer Explosion eine Detonation wird. Deshalb ist größte Vorsicht geboten und in Deutschland für die Verwendung eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich. BKS-Böller sind in der Kategorie F2 in der EU grundsätzlich erlaubt. Es obliegt jedem Mitgliedstaat, seine eigenen Beschränkungen festzulegen. So sind in Deutschland keine Böller mit BKS erlaubt. Diese sind lediglich in den Kategorien F3 (Mittelfeuerwerk) und F4 (Großfeuerwerk) zu finden.

Der Zoll warnt vor Blitzknallkörpern. Für ihre Verwendung ist in Deutschland eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich. Foto: Zoll
Text-Nummer: 155844 Autor: Zoll/red. vom 29.12.2022 um 08.55 Uhr