Heckenrückschnitt in Stockelsdorf

Stockelsdorf: Archiv - 31.01.2023, 12.10 Uhr: Im Bundesnaturschutzgesetz ist geregelt, dass Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht geschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Der Rückschnitt der Hecken, Sträucher und Bäume muss also grundsätzlich bis zum 28. Februar erfolgt sein.

Die Gemeinde Stockelsdorf möchte diesen Termin zum Anlass nehmen und alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die durch öffentliche Straßen erschlossen sind, zum Rückschnitt ihrer Heckenüberwüchse sowie gleichzeitigen Reinigung
der Gehwege und Straßen auffordern.

Gehwege, Entwässerungsrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle sind von Laub und Straßendreck freizuhalten. Saubere Rinnen und Straßen dienen der Freihaltung der Abläufe und Kanäle, um so den geregelten Abfluss von Regenwasser in die Kanalisation zu ermöglichen.

Weiterhin sind Eigentümer von Grundstücken, die an Straßen gelegen sind, für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich. Der Bewuchs von Pflanzen, Bäumen und Hecken entlang der Geh- und Radwege sowie Straßen muss ausreichend zurückgeschnitten werden, damit dieser nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt und Sichtachsen einzusehen
sind.

Zur Verkehrssicherheit gehört auch, dass Straßenlaternen, Verkehrszeichen und Straßennamenschilder nicht durch Anpflanzungen an den Grundstücksgrenzen verdeckt werden. Besonders zu Bedenken ist dabei der Aspekt, dass Müll- und Rettungsfahrzeuge mit ihren teilweise hohen Aufbauten durch den ausufernden Bewuchs stark behindert werden.
Das gilt besonders nach Regenfällen, wenn nasse Äste weit nach unten hängen. Aus diesem Grund müssen Hecken und Bäume über Gehwegen bis zu einer Höhe von 2,50 Metern und über der Fahrbahn bis zu einer Höhe von 4,50 Metern an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

„Ich bitte alle Grundstückseigentümer die an Ihren Grundstücken gelegenen Gehwege, Entwässerungsrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle regelmäßig zu reinigen und
damit Verstopfungen vorzubeugen. Ebenso bitte ich darum, Pflanzen, Bäume, Hecken und Sträucher, die über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Bereich gewachsen sind, bis zum 28. Februar 2023 zurückzuschneiden und auch anschließend regelmäßig zu kontrollieren“, teilt Bürgermeisterin Julia Samtleben mit.

Bei Fragen zu diesem Thema ist das Ordnungsamt der Gemeinde Stockelsdorf per Telefon unter 0451/ 49010 oder per Mail unter Ordnungsamt@Stockelsdorf.de erreichbar.

Die Gemeinde Stockelsdorf erinnert an die Termine und Vorschriften zum Heckenschnitt. Foto: Archiv/HN

Die Gemeinde Stockelsdorf erinnert an die Termine und Vorschriften zum Heckenschnitt. Foto: Archiv/HN


Text-Nummer: 156449   Autor: Stefan Köhler/red.   vom 31.01.2023 um 12.10 Uhr

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