Neskovic: Stiftung könnte sich gegen HGH-Schließung wehren
Lübeck: Archiv - 13.02.2023, 16.09 Uhr: Der Vorsitzende der Fraktion 21, Wolfgang Neskovic, weist darauf hin, dass sowohl die Stiftung als auch die Bewohner des HGHs den Schließungsplänen vom Bürgermeister Lindenau nicht wehrlos ausgesetzt seien. Die Stiftung könnte sich als juristische Person gegen eine angedrohte Nutzungsuntersagung gerichtlich zur Wehr setzen, und auch die Heimbewohner könnten gegen eine Kündigung ihres Heimvertrages den Rechtsweg beschreiten.Neskovic erklärt dazu:
(")Aus rechtlichen Gründen ist es schon zweifelhaft, ob die Bauaufsicht als Teil der Lübecker Verwaltung gegenüber einem anderen Teil dieser Verwaltung - nämlich der Stiftungsverwaltung - eine auf § 59 der Landesbauordnung gestützte Nutzungsuntersagung aussprechen darf.
Unabhängig davon, gibt es jedoch bislang keine belastbaren Fakten, die es der Bauaufsicht ermöglichen könnten, eine Nutzungsuntersagung auszusprechen, die eine realistische Chance hätte, vor Gericht Anerkennung zu finden. Es gibt eine rechtmäßige Baugenehmigung, die sich ausführlich mit dem Brandschutz auseinandersetzt. Für die Umsetzung dieser Baugenehmigung ist Bürgermeister Lindenau verantwortlich, da die Stiftung von der Hansestadt Lübeck verwaltet wird. Zurzeit liegt noch nicht einmal eine nach der Landesbauordnung erforderliche Baubeginnanzeige vor.
Bei dieser Sachlage könnte eine Nutzungsuntersagung nur dann gerichtsfest erfolgen, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der Bewohner nachgewiesen wird. Diesen rechtlichen Anforderungen werden die hierzu bislang getätigten Äußerungen der Verwaltung nicht gerecht. Sie erschöpfen sich in substanzlosen Behauptungen. Spätestens in einem gerichtlichen Verfahren, wenn eine uneingeschränkte Akteneinsicht gewährleistet ist, vom Gericht bestellte Sachverständige gehört und die Mitarbeiter der Verwaltung bei Strafandrohung verpflichtet sind, wahrheitsgemäß auszusagen, können sich die bisherigen Behauptungen der Verwaltung als haltlos erweisen.
Aber auch die Bewohner des Alten- und Pflegeheims können sich gegen eine Kündigung ihrer Heimverträge gerichtlich zur Wehr setzen. Zum Schutz älterer und pflegebedürftiger Menschen gibt es spezielle gesetzliche Regelungen für privatrechtliche Wohn- und Betreuungsverträge. Danach ist eine Kündigung des Vertrages durch den Unternehmer neben anderen Voraussetzungen nur dann wirksam, wenn „die Fortsetzung des Vertrags für den Unternehmer eine unzumutbare Härte bedeuten würde“. Über das Vorliegen einer solchen „unzumutbare Härte“ könnte vor Gericht lange und intensiv diskutiert und gestritten werden. Dabei wird eine umfassende Würdigung aller für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im Mittelpunkt des Streites stehen. Auch hier könnte über die strittigen Punkte umfangreiche Beweiserhebungen durch Zeugenvernehmungen und Erstattung von Sachverständigengutachten stattfinden.
Es liegt im Interesse der Lübecker Bürgerinnen und Bürger, dass solche aufwändigen und Ressourcen verschwendenden Gerichtsprozesse vermieden werden. Bei dieser Sachlage muss die Lübecker Bürgerschaft Verantwortung übernehmen und als das zuständige Willensbildungsorgan der Hansestadt Lübeck die Bewohner des HGHS vor den Schließungsplänen von Bürgermeister Lindenau schützen. Sollte es in der jetzigen Bürgerschaft keine dafür notwendige Mehrheit geben, sind die Lübecker bei der kommenden Kommunalwahl dazu aufgerufen, für die notwendigen Mehrheiten zu sorgen. Sollte auch das misslingen, bietet die Bürgermeisterwahl in diesem Jahr eine weitere Gelegenheit zur Korrektur.(")

Die Fraktion21 hält auch eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Schließung des Altenheims für möglich.
Text-Nummer: 156733 Autor: Fraktion21 vom 13.02.2023 um 16.09 Uhr