Land will Notkredite bis 2053 tilgen
Schleswig-Holstein: Archiv - 21.02.2023, 14.49 Uhr: Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Finanzministerin Monika Heinold einen Entwurf für ein Tilgungsgesetz für die verbleibenden Notkredite des Landes beschlossen. Im Jahr 2053 soll die Tilgung der Notkredite abgeschlossen sein.„Die Notkredite waren die richtige Entscheidung, um unser Land finanziell sicher durch die Krisen zu führen. Damit haben wir sowohl die Wirtschaft als auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Land gestärkt und die Gesundheitsversorgung sichergestellt. Ob ÖPNV oder UKSH, ob Tests in den Schulen oder Impfzentren, ohne ausreichende finanzielle Mittel des Landes hätte es nicht funktioniert. Dabei haben wir immer unterstrichen, dass wir nur die Mittel in Anspruch nehmen, die auch wirklich gebraucht werden. Die positive Entwicklung der Steuereinnahmen gibt uns in unserer Entscheidung recht. Schleswig-Holstein ist gut durch die Krise gekommen. Dadurch ist es gelungen, frühzeitig Notkredite zurückzuführen. Mit dem Jahresabschluss 2022 wird der Kreditrahmen erheblich reduziert. Für die noch ausstehende Summe legen wir jetzt ein Tilgungsgesetz vor“, so Finanzministerin Monika Heinold.
Im Jahr 2020 hatte der Landtag 5,5 Milliarden Euro als Rahmen für einen Corona-Notkredit bewilligt. 2022 wurde eine Absenkung der Corona-Notkreditermächtigung um 400 Millionen Euro und gleichzeitig eine neue Notkreditermächtigung in gleicher Höhe für die Bewältigung der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine beschlossen, die Ende 2022 um eine weitere Milliarde Euro aufgestockt wurde. Somit betrug der Notkredit-Rahmen insgesamt 6,5 Milliarden Euro.
Der Corona-Notkreditrahmen konnte 2020 bereits um 355 Millionen Euro abgesenkt werden und wird mit dem Jahresabschluss 2022 um weitere 3,2 Milliarden Euro reduziert. Für die verbleibende Summe von rund 2,9 Milliarden Euro wird mit dem Tilgungsgesetz ein verbindlicher Tilgungsplan aufgelegt. Hierfür hat das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Demnach beginnt die Tilgung im Jahr 2024 mit einer Rate von 30 Millionen Euro. Der Tilgungszeitraum beträgt nach dieser Planung 30 Jahre und ist 2053 abgeschlossen.
„Die Schuldenbremse bietet die Möglichkeit, in Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben. Davon haben Bund und Länder Gebrauch gemacht. Die letzten Jahre haben gezeigt, wie notwendig es ist, nicht gegen die Krisen anzusparen, sondern sich aktiv den Herausforderungen zu stellen. Sollten wir die noch verbleibenden Mittel der Notkredite nicht brauchen, um die Herausforderungen zu meistern, werden wir sie weiter reduzieren. Zusagen gelten!“, so Heinold.

Die Kredite aus der Pandemie sollen bis 2053 getilgt sein.
Text-Nummer: 156900 Autor: FiMi vom 21.02.2023 um 14.49 Uhr