Fraktion21 zum HGH: Bürgermeister missachtet Angehörige
Lübeck: Archiv - 23.02.2023, 08.44 Uhr: Der Vorsitzende der Fraktion 21, Wolfgang Neskovic, hält Bürgermeister Lindenau vor, dass er die rechtlichen Vorgaben für die Informationsansprüche der Angehörigen-Initiative zur Rettung des HGHs in mehrfacher Hinsicht missachtet habe.Er habe aber nicht nur die damit verbundenen Rechtsbrüche zu verantworten, sondern er muss sich auch den Vorwurf gefallen lassen, die Initiative mit ihrem berechtigtem Informationsbegehren insgesamt schikanös behandelt zu haben.
Neskovic:
(")Mit dem Informationszugangsgesetz gewährt der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen jeder natürlichen oder juristischen Person ein Recht auf freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Die in Anspruch genommene Stelle hat der antragstellenden Person Auskunft zu erteilen, Akteneinsicht zu gewähren, Kopien, auch durch Versendung, zur Verfügung zu stellen oder die Informationsträger zugänglich zu machen, die die begehrten Informationen enthalten.
Dabei sind die Informationen der antragstellenden Personen so bald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats nach Eingang des Antrags bei der informationspflichtigen Stelle zugänglich zu machen. Sind die Informationen derart umfangreich und komplex, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, so kann die informationspflichtige Stelle die Frist auf höchstens zwei Monate verlängern.
An diese klaren und eindeutigen Fristvorgaben hat Bürgermeister Lindenau sich nicht gehalten. Er hat damit die Arbeit der Angehörigeninitiative sabotiert.
Mit E-Mail vom 20.11.2022 hat die Angehörigen Initiative detailliert aufgeführt, welche Unterlagen der Verwaltung sie dringend benötigt, um sich angemessen auf den Runden Tisch vom 19. Dezember vorbereiten zu können. Mit einem offenen Brief vom 8.12.2022 hat die Initiative noch einmal dringend die Herausgabe der begehrten Unterlagen angemahnt. Am 14.12.2022 hat die Bürgermeisterkanzlei lapidar ausgerichtet, dass die gesetzliche Monatsfrist nicht eingehalten werden könne, weil die „begehrten Informationen und deren Prüfung so umfangreich und komplex“ seien, so dass sich die Frist auf zwei Monate verlängere. Auch diese Frist ist am 20. Januar 2023 abgelaufen, ohne dass die Initiative auch nur eine einzige Unterlage erhalten hat. Die Initiative hat daraufhin die Verwaltung gebeten, jedenfalls bis zum 5.2.2023 die erbetenen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Auch diese Frist ist ergebnislos abgelaufen. Erst einen Tag vor der entscheidenden Sitzung des Sozialausschusses am 14.2.2023 ist der Initiative mitgeteilt worden, dass Akten zur Einsicht zur Verfügung stehen.
Mit dem vorstehend dargestellten Verhalten hat der informationspflichtige Bürgermeister in mehrfacher Hinsicht die gesetzlichen Vorgaben das Informationszugangsgesetzes verletzt.
Zunächst hat er die Monatsfrist nicht beachtet. Zwar sieht das Gesetz eine Verlängerungsmöglichkeit vor. Das setzt jedoch voraus, dass für die Überziehung dieser Frist eine Begründung gegeben werden muss. In seiner E-Mail vom 14.12.2022 hat die Bürgermeisterkanzlei keine ausreichende Begründung für die Fristverlängerung gegeben. Sie hat lediglich mitgeteilt, dass die Frist nicht eingehalten werden könne, weil die begehrten Informationen und deren Prüfung so „umfangreich und komplex“ seien. Damit hat der Bürgermeister lediglich die gesetzlichen Voraussetzungen wiederholt, die eine solche Verlängerung ermöglichen. Die Wiederholung des Gesetzestextes ersetzt jedoch nicht die erforderliche inhaltliche Begründung.
Aber auch die absolute Zweimonatsfrist hat der Bürgermeister nicht eingehalten. Auch mit diesem Verhalten hat Bürgermeister Lindenau offenkundig die Vorgaben des Informationszugangsgesetz verletzt. Aber damit nicht genug. Unmittelbar vor der entscheidenden Sitzung des Sozialausschusses am 14.2.2023 hat der Bürgermeister - nach mehr als elf Wochen seit der Antragstellung vom 20.11.2022 - mitteilen lassen, dass am 13.2.2023 Akteneinsicht gewährt werde.
Damit hat der Bürgermeister ein weiteres Mal einen Rechtsbruch begangen. Denn das Informationszugangsgesetz erlaubt es dem Antragsteller ausdrücklich, die Art des Informationszuganges selbst zu bestimmen. Die Initiative hatte jedoch keine Akteneinsicht beantragt, sondern die Herausgabe ganz bestimmter näher konkretisierter Unterlagen. Entweder hat der Bürgermeister die entsprechende Vorschrift nicht gelesen, oder er hat sie zwar gelesen, aber nicht verstanden, oder er hat sie gelesen und auch verstanden, aber sich dennoch über sie hinweggesetzt. Es ist verständlich, dass die Angehörigen-Initiative sich bei diesem Sachverhalt verschaukelt und nicht ernst genommen sieht. Die politische Rhetorik von Bürgerbeteiligung und Transparenz wird durch ein solches Verhalten ad absurdum geführt.
Gänzlich fassungslos muss jedoch der Umstand stimmen, dass der Bürgermeister die Unverfrorenheit besitzt, der Initiative den Zugang zu Informationen erst zu einem Zeitpunkt zu eröffnen, zu dem es erkennbar zu spät und wirkungslos ist.
Um die entsprechenden Akten, die die in den unterschiedlichsten Bereichen der Verwaltung zu dem Vorgang „Mögliche Schließung des HGHs“ geführt werden, zu sichten, müssten Tausende von Seiten durchgelesen und verarbeitet werden. Das wäre schon ein kaum zu leistender zeitlicher Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, die im Regelfall auch noch beruflich tätig sind, wenn ihnen der Zugang zu den Akten schon ca. vier Wochen vor der Sitzung des Sozialausschusses eröffnet worden wäre.
Dies jedoch erst einen Tag vor der entscheidenden Sitzung zu ermöglichen, ist eine empörende und unbegreifliche Missachtung der Initiative und ihres berechtigten Anliegens. Das ist selbstherrlich und schikanös zugleich.(")

Die Fraktion21 kritisiert erneut, dass die Informationen nicht innerhalb des gesetzlichen Fristen mitgeteilt wurden.
Text-Nummer: 156935 Autor: Fraktion21 vom 23.02.2023 um 08.44 Uhr