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Mindestlohn: Zoll prüfte auch in Lübeck

Lübeck: Am Donnerstag prüften knapp 60 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel in und um Kiel, Neumünster, Rendsburg, Lübeck, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Neustadt in Holstein, Eutin und Malente unterschiedliche Betriebe wie zum Beispiel Frisöre, Gastronomiebetriebe, Massagesalons, Nagelstudios, Autowaschanlagen und Autowerkstätten.

Die Einsatzkräfte der FKS Kiel und Lübeck prüften bisher 56 Arbeitgeber und befragten 113 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ort nach ihrer Beschäftigung. Bislang ergaben sich erste Hinweise auf Verstöße, knapp 40 Fälle müssen weiter aufgeklärt werden.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn lag mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde und wurde über die Jahre sukzessiv erhöht. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt er nunmehr 12 Euro brutto pro Stunde. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne, die heute jedoch nicht Gegenstand der Überprüfung sind.

"Bei unseren Prüfungen stellen wir regelmäßig Verstöße gegen Mindestlohnbedingungen fest", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel. "Beispielsweise werden Beschäftigte als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige ausgegeben. Oftmals werden die Arbeitsstundenlisten wissentlich falsch, unvollständig oder gar nicht geführt, um dadurch Mindestlohnverstöße zu vertuschen", so Oder weiter.

Auch in Lübeck fanden am Donnerstag Kontrollen zum Mindestlohn statt. Foto: Zoll

Auch in Lübeck fanden am Donnerstag Kontrollen zum Mindestlohn statt. Foto: Zoll


Text-Nummer: 157235   Autor: Zoll/red.   vom 09.03.2023 um 14.58 Uhr

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