Buddenbrookhaus: Keine Förderung für neue Pläne

Lübeck: Archiv - 20.03.2023, 15.30 Uhr: Am 23. Februar hat die Bürgerschaft den Umbau des Buddenbrookhauses gestoppt. Auf die Beschädigung des historischen Kellers solle verzichtet werden. Das könnte teuer werden. Die Umplanung werde nicht vom Land gefördert, teilt die Investitionsbank Schleswig-Holstein mit. Auch die bisher zugesagte Förderung entfalle, wenn die Arbeiten nicht 2025 abgeschlossen sind.

Die Investitionsbank hat noch weitere schlechte Nachrichten für die Lübecker Politik. Auch die Zuschüsse für die bisherige Planung, die bereits vier Millionen Euro gekostet hat, wären bei Erstellung neuer Baupläne nicht mehr förderfähig. Die Stadt kann zwar beim Land einen neuen Antrag stellen, aber dann werden nicht mehr 70 Prozent, sondern nur noch 60 Prozent der Kosten übernommen. Wenn es überhaupt noch Geld gibt. Die bisherigen "Archäologischen Untersuchungen" könnten als nicht genehmigte vorzeitige Maßnahmen gewertet werden. Damit würde das Projekt als "nicht förderfähig" eingestuft.

Als nicht realisierbar wird auch der Vorschlag gewertet, die Hofzufahrt aufzugeben. Eine Schließung der Feuerwehrzufahrt sei nicht genehmigungsfähig, so der Bereich Stadtplanung und Bauordnung der Stadt. Eine solche Baugenehmigung würde vor Gericht nicht bestehen. Auch die Lübecker Feuerwehr betont, dass die Schießung der Durchfahrt rechtlich nicht möglich sei.

Das Fazit des städtischen Gebäudemanagements: "Zusammenfassend droht ein erheblicher finanzieller Schaden für die Hansestadt Lübeck mit unkalkulierbaren Risiken. In Abwägung der bauordnungsrechtlich genehmigten Planung und einer Umplanung mit ungewissen förderrechtlichen und zeitlichen Ausgang sollte die bestehende Planung fortgesetzt werden, um weiteren Schaden von der Hansestadt Lübeck abzuwenden."

Die Stellungnahmen sind unter www.luebeck.de veröffentlicht.

Der Streit um den Keller des Buddenbrookhauses könnte für Lübeck sehr teuer werden.

Der Streit um den Keller des Buddenbrookhauses könnte für Lübeck sehr teuer werden.


Text-Nummer: 157462   Autor: VG   vom 20.03.2023 um 15.30 Uhr

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