Tödliche Schüsse am Burgfeld: Sechs Jahre Haft

Lübeck - St. Gertrud: Archiv - 22.03.2023, 15.19 Uhr: Zwei Freunde brachen in der Nacht vom 29. auf den 30. Dezember 2020 in ein vermeintlich leerstehendes verwahrlostes Haus ein. Dort wurden sie vom Hausbesitzer überrascht, der einen der Männer durch Schüsse tödlich verletzte. Am Mittwoch gab es erneut ein Urteil des Landegerichtes. Sechs Jahre Haft und die Zahlung eines Schmerzensgeldes für die Freundin des Getöteten.

Das Landgericht hatte den Angeklagten bereits wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt, der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Der Prozess um die Schüsse in einem Einfamilienhaus in der Straße "Am Burgfeld" musste daher neu aufgerollt werden.

In der Villa lebte der alkoholabhängige Angeklagte, ein ehemaliger Unteroffizier der Bundeswehr, sozial völlig zurückgezogen in mit Müll und Unrat vollgestellter Umgebung. Der Angeklagte, der in seinem Haus auch Schusswaffen und Munition aufbewahrte, war nach zwei Tagen Alkoholentzuges noch wach und überraschte die Einbrecher gegen 3.30 Uhr. Als sie flohen, setzte er nach und schoss einem der beiden dreimal in den Rücken, wodurch dieser später verstarb.

Nach einem Bericht des NDR hat der Verteidiger bereits eine erneute Revision angekündigt.

Am 30. Dezember 2020 kam es in der Straße Am Burgfeld zu tödlichen Schussabgaben. Foto: STE/Archiv

Am 30. Dezember 2020 kam es in der Straße Am Burgfeld zu tödlichen Schussabgaben. Foto: STE/Archiv


Text-Nummer: 157515   Autor: red.   vom 22.03.2023 um 15.19 Uhr

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