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Grüne fordern Verbesserung bei der Akteneinsicht

Lübeck: Archiv - 26.03.2023, 12.12 Uhr: Die sogenannte Akteneinsicht ist für Bürgerschaftsmitglieder eine besondere Form der Kontrolle der Arbeit der Verwaltung. Derzeit wird dieses Mittel allerdings erheblich erschwert. Die Grüne Fraktion hat daher zusammen mit den Unabhängigen und der Fraktion 21 einen Antrag gestellt, der den Mitgliedern der Bürgerschaft die Akteneinsicht erleichtern soll.

Dr. Axel Flasbarth, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen:

(")Die Einsicht in Akten der Verwaltung ist für uns Bürgerschaftsmitglieder ein wichtiges Mittel der Informationsbeschaffung zu politischen Entscheidungsprozessen. Nur so können wir unsere Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung in ausreichendem Maße erfüllen und es kann sichergestellt werden, dass keine Informationen vorenthalten werden.

Aktuell wird dieser Rechercheweg erheblich erschwert, denn es wird den Mitgliedern der Lübecker Bürgerschaft bei Akteneinsicht derzeit untersagt, Handyfotos anzufertigen oder Fotokopien zu erhalten, obwohl es keine gesetzliche Grundlage für diese pauschale Versagung gibt. Lediglich das Erstellen von handschriftlichen Abschriften ist gestattet. Dies stellt eine substantielle Erschwernis der Funktion der Politik als Organ der kommunalen Selbstverwaltung dar.

Besonders relevant wurde dieser Missstand erst durch die desaströse Informationspolitik des Bürgermeisters zu Themen wie dem Heiligen-Geist-Hospital oder dem Neuen Buddenbrookhaus. Denn erst durch die Einsicht in die betreffenden Akten wurden die Verfehlungen der Verwaltung sichtbar und die Politik konnte entsprechend korrigierend gegensteuern.(")

Kimberly D’Amico, Juristin und Mitglied im Kulturausschuss:

(")Das Informationszugangsgesetz erlaubt es ausdrücklich jedem Bürger, Zugang zu Informationen der informationspflichtigen öffentlichen Verwaltung zu erhalten und auch Kopien von Akten zur Verfügung gestellt zu bekommen. Dieses Recht auf freien Zugang zu Informationen gilt somit auch für Mitglieder der Bürgerschaft. Ein grundsätzliches Verbot, Kopien zu erhalten, entspricht nicht unseren Vorstellungen einer transparenten Verwaltung und ist auch in der Regel gesetzeswidrig.

Gerade bei komplexen Sachverhalten müssen teilweise Aktenbände mit bis zu 300 Seiten studiert werden. Da der Rahmen der Akteneinsicht in Räumen der Verwaltung durch die Bürozeiten begrenzt ist, ist es für uns teilweise nicht möglich alle gewünschten Informationen zu erlangen. Wir Kommunalpolitiker arbeiten alle ehrenamtlich neben dem Beruf. Daher muss die Verwaltung für möglichst effiziente Arbeitsbedingungen sorgen.(")

Mitglieder der Bürgerschaft dürfen keine städtischen Akten fotokopieren oder fotografieren.

Mitglieder der Bürgerschaft dürfen keine städtischen Akten fotokopieren oder fotografieren.


Text-Nummer: 157583   Autor: Grüne   vom 26.03.2023 um 12.12 Uhr

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