Blocksperre: Landgericht Bremen weist VfB-Antrag zurück

Lübeck: Archiv - 28.03.2023, 17.02 Uhr: Das Landgericht Bremen hat den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung des VfB Lübeck gegen die vom Verbandsgericht des Norddeutschen Fußball-Verbands (NFV) verhängte Blocksperre für die Pappelkurve zurückgewiesen. Damit wird die Sperre der Blöcke D, E und F im Regionalliga-Heimspiel gegen den FC Teutonia 05 Ottensen (15.4., 14 Uhr) vollzogen. Nähere Informationen zum Ticketing und zum weiteren Ablauf rund um diese Partie folgen voraussichtlich am kommenden Wochenende.

Der VfB-Vorstandsvorsitzende Christian Schlichting bedauerte die Entscheidung des Landgerichts: „Wir hätten uns natürlich einen anderen Ausgang gewünscht, insbesondere weil wir unsere Rechtsauffassung bezüglich der Verhältnismäßigkeit von Kollektivstrafen auch weiterhin für gut begründet halten. Das Gericht hat sich eingehend mit dem Thema befasst und leider einen überwiegend präventiven Charakter eines solchen Zuschauer-Teilausschlusses erkannt, was dazu führt, dass diese Maßnahme im Verbandsrecht eingesetzt werden darf.“

Gleichzeitig hob Schlichting positive Teilaspekte des Verfahrens hervor: „Wir haben gesehen, dass es sich das Gericht mit der Entscheidungsfindung nicht leicht gemacht hat und unsere Argumente wahrgenommen wurden. Am Ende haben wir mit diesem Urteil ein Stück mehr Klarheit gewonnen, welche Rechtsauffassungen vor einem ordentlichen Gericht überwiegen. Zudem sind wir am Rande des Verfahrens auch mit dem NFV trotz der unterschiedlichen Beurteilungen in der Sache noch einmal in einen konstruktiven Austausch gekommen.“

Ebenfalls richtete sich Schlichting nochmals eindringlich an die VfB-Fans: „Wir müssen anerkennen, dass die Entscheidung der Sportgerichtsbarkeit in diesem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem ordentlichen Gericht bestätigt wurde. Unabhängig von der Strafe, die unter dem Strich steht, kosten diese Vorfälle Geld und auch wertvolle Arbeitszeit. Wir können angesichts der für uns als Verein entstehenden schmerzlichen Folgen an unsere Fans nur erneut appellieren, auf den Einsatz von Pyrotechnik zu verzichten.“

Das Landgericht Bremen hat die Sperrung der Pappelkurve bestätigt.

Das Landgericht Bremen hat die Sperrung der Pappelkurve bestätigt.


Text-Nummer: 157642   Autor: VfB   vom 28.03.2023 um 17.02 Uhr

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