Neue Förderperiode Klimaschutz beginnt
Lübeck: Archiv - 31.03.2023, 10.30 Uhr: Die zweite Antragsphase des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ startet am 31. März 2023. Gefördert werden klimaneutrale Wärmeanschlüsse sowie sogenannte Balkonkraftwerke. Unter letzterem versteht man kleine PV-Steckeranlagen, welche die eigenen vier Wände mit Sonnenstrom versorgen. Privatpersonen können hierfür ab 8 Uhr Förderanträge online einreichen.„Es beginnt wieder die Zeit für alle Klimaschutz-Mitmacher in Schleswig-Holstein. Schnell sein lohnt sich. Wir erwarten wieder sehr hohes Interesse an unseren Fördergegenständen. Erst gestern hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung das Ende für neueingebaute Fossilheizungen ab 2024 beschlossen. Unser Programm ist eine tolle Möglichkeit, den Umstieg auf klimaneutrales Heizen schon bald anzugehen. Auch wer in diesem Zeitraum leer ausgehen sollte, hat bis 2026 noch zahlreiche Möglichkeiten von einer Förderung zu profitieren. Die hohe Nachfrage zeigt, dass das Programm in der Breite der Gesellschaft sehr gut angenommen wird. Das Programm ist ein echter Booster für den Klimaschutz zuhause“, freut sich Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt.
Hintergrund zum Förderprogramm
Die Landesregierung hat am 02. Januar zwei Richtlinien für die Förderung von PV-Balkonanlagen und nicht-fossilen Heizungssystemen im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht. Diese finden Sie hier. Die Richtlinien traten zum 16.01.2023 in Kraft und sind bis zum 31.12.2026 befristet.
Pro Kalenderjahr gibt es vier Antragszeitfenster. Sofern für einen Fördergegenstand die geplante maximale Antragszahl in einem Antragszeitfenster erreicht ist, ist keine Antragstellung in diesem Zeitfenster mehr möglich. Eine erneute Antragstellung kann dann nach erneuter Öffnung der Antragstellung im nächsten Förderzeitraum erfolgen. Mit dieser Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die Förderung über mehrere Jahre ermöglicht wird.
Im Zuge der gegenwärtigen Energiekrise liegt der Fokus des Programms auf der Förderung nicht-fossiler Heizungssysteme. Aktuell werden folgende Technologien zusätzlich zur BAFA-Förderung gefördert:
Wärmepumpen mit bis zu 2.000 Euro;
Solarkollektoranlagen mit bis zu 900 Euro;
Biomasseheizungen mit bis zu 900 Euro;
Anschluss an ein Wärmenetz mit bis zu 500 Euro;
Photovoltaik-Balkonanlagen mit bis zu 200 Euro.
Ab dem Sommer 2023 werden weitere Fördergegenstände in das Programm aufgenommen.
Die Beantragung der Förderung ist seit dem 16. Januar ausschließlich digital über die Webseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein (serviceportal.schleswig-holstein.de) möglich.

Die zweite Antragsphase des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ startet am 31. März 2023. Foto: Symbolbild
Text-Nummer: 157707 Autor: Mekun/red. vom 31.03.2023 um 10.30 Uhr