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Klüssendorf: Endlich Bewegung bei Fachkräfte-Gewinnung

Lübeck: Archiv - 01.04.2023, 11.33 Uhr: In der laufenden Sitzungswoche beschloss das Bundeskabinett, neue Regelungen zur Fachkräfteweiterbildung und –einwanderung auf den Weg zu bringen. Aktuell sind in Deutschland rund zwei Millionen Stellen unbesetzt.

"Mit dem neuen Kabinettsbeschluss zur Bekämpfung des Fachkräftemangels schafft die Bundesregierung Chancen für Arbeitnehmer und Unternehmen gleichermaßen", so der Lübecker Bundestagsabgeordnete Tim Klüssendorf (SPD).

Wir veröffentlichen die weitere Mitteilung im Wortlaut:

(")Dank Ausbildungsgarantie werden die Fachkräfte von morgen qualifiziert:

Alle an einer Ausbildung interessierten jungen Menschen werden zukünftig ein Ausbildungsangebot und die nötige Unterstützung erhalten. Bereits bestehende Maßnahmen werden besser verzahnt, gestärkt und um neue Ansätze ergänzt. Es besteht ein Rechtsanspruch auf außerbetriebliche Ausbildung, wenn es mit dem betrieblichen Ausbildungsplatz nicht klappt.

Bessere Weiterbildung, unter anderem dank neuem Qualifizierungsgeld:

Sind Arbeitsplätze transformationsbedingt gefährdet, können Beschäftigte zukünftig oftmals zur Qualifizierung freigestellt werden und Qualifizierungsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten. Zudem werden bestehende Weiterbildungsförderungen vereinfacht und verlässlicher gemacht, alle Beschäftigten und Arbeitgeber können diese beanspruchen.

Mehr Flexibilität bei der Einwanderung qualifizierter Fachkräfte:

Wer einen in Deutschland erworbenen oder anerkannten Abschluss hat, soll zukünftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können. Für Hochschulabsolventen aus Drittstaaten werden die Gehaltsschwellen abgesenkt und attraktivere Bedingungen für Berufsanfänger geschaffen. IT-Kräfte mit Berufserfahrung auf akademischem Niveau erhalten Zugang zur Blauen Karte EU.

Weniger Bürokratie und kürzere Verfahren bei der Einwanderung für erfahrene Fachkräfte:

Arbeitskräften mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und einem im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss wird bei guter Arbeitsmarktperspektive die Einwanderung ermöglicht. Die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland ist ab einer Gehaltsschwelle nicht mehr nötig. Auch unterhalb der Schwelle ist eine Einwanderung möglich, wenn sich Arbeitgeber durch eine Anerkennungspartnerschaft dazu verpflichten, die Arbeitskraft für eine gegebenenfalls notwendige Qualifizierung freizustellen.

Mehr Chancen zur Einwanderung für Menschen mit Potenzial:

Es soll eine punktebasierte Chancenkarte zur Arbeitssuche eingeführt werden. Zu den Auswahlkriterien zählen Qualifikation, Deutschkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter. Schon während der Arbeitsplatzsuche sind bis zu 20 Arbeitsstunden pro Woche erlaubt, ebenso die Vollzeit-Probebeschäftigung bei einem zukünftigen Arbeitgeber für bis zu zwei Wochen.

Die aktuellen Kabinettsbeschlüsse bringen endlich Bewegung in die Debatte um Fachkräfteweiterbildung und Fachkräfteeinwanderung. Wir wollen den Wirtschaftsstandort Deutschland langfristig stärken und Fachkräftesicherung ist dabei eines der drängendsten Themen. Gleichzeitig muss immer klar sein: Bei allen Maßnahmen müssen wir unsere hohen Standards bei Arbeitnehmer-Rechten mindestens halten, weiterhin in möglichst vielen Branchen auf Tarifverträge setzen, die dann auch für ausnahmslos alle Beschäftigten gelten.

Die Regelungen zur Fachkräfteweiterbildung sollen nach Abschluss der parlamentarischen Verfahren ab 1. Dezember 2023 in Kraft treten, die zur Einwanderung ab 1. April 2024.(")

Der Lübecker Bundestagsabgeordnete Tim Klüssendorf (SPD) erläutert die Beschlüsse der Bundesregierung. Foto: Alexandra Ruppert, Fotowerker

Der Lübecker Bundestagsabgeordnete Tim Klüssendorf (SPD) erläutert die Beschlüsse der Bundesregierung. Foto: Alexandra Ruppert, Fotowerker


Text-Nummer: 157738   Autor: Büro TK/red.   vom 01.04.2023 um 11.33 Uhr

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