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ver.di: Keine Einigung in der dritten Verhandlungsrunde

Lübeck: Archiv - 03.04.2023, 11.45 Uhr: Die Gewerkschaft ver.di Bezirk Lübeck/Süd-Ostholstein erklärt in einer Mitteilung: „Die Verhandlungen mit den Arbeitgebern für den öffentlichen Dienst sind gescheitert. Trotz intensivster Vorbereitungen und zahllosen Streikaktivitäten in ganz Deutschland haben die Arbeitgeber in der dritten Verhandlungsrunde den Gewerkschaften kein schriftliches Angebot vorgelegt.“

„Die Vorstellungen der Arbeitgeber von einer fairen Vergütung wurden uns am Mittwoch, dem letzten Tag der Verhandlungen in Potsdam kurz vor Feierabend mündlich mitgeteilt. Diese beinhalten eine prozentuale Lohnsteigerung von 8%, sowie einen Sockelbetrag von 300€ über 24 Monate, zuzüglich einer Einmalzahlung über 3.000€ über eine Laufzeit von 24 Monate. Eine bessere Vergütung von Azubis, sowie eine Verlängerung des Tarifvertrags über Altersteilzeit finden sich in ihren Ausführungen nicht wieder,“ sagt Markus Ameln, zuständiger Gewerkschaftssekretär für den öffentlichen Dienst in Lübeck.

Umgerechnet auf die ver.di-Forderungen für 12 Monate entsprechen ihre Vorstellungen lediglich 4% Lohnsteigerung mit einem Sockelbetrag von 150€. Die prognostizierte Inflationsrate für 2023 liegt bei etwa 9%, weshalb die Annahme des Angebots einen Reallohnverlust von 5% in diesem Jahr zur Folge hätte.

„Details zu den Vorstellungen der Arbeitgeber wurden uns nicht vorgestellt. Die meiste Zeit der Verhandlungen haben sich die Arbeitgeber untereinander abgestimmt. Insgesamt wurde in den letzten drei Tagen nur zwei Stunden konkret zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhandelt. Unter solchen Umständen ist eine Einigung von unserer Seite ausgeschlossen,“ so Ameln weiter.

In den nächsten Wochen wird es im öffentlichen Dienst ein Schlichtungsverfahren geben. Dafür wird eine Schlichtungskommission eingesetzt, die aus 12 Vertretern von den Gewerkschaften und 12 Vertretern der Arbeitgeberseite besteht. ver.di und die Arbeitgeber bestimmen je einen unparteiischen Schlichter. Am Ende gibt die Schlichtungskommission eine Einigungsempfehlung ab.

Über diese Einigungsempfehlung verhandeln ver.di und die Arbeitgeber dann erneut, bevor das Ergebnis zur Abstimmung an die Beschäftigten weitergegeben wird.

Weitere Streikaktionen in Lübeck sind erst nach Ende des Schlichtungsverfahrens möglich. Bis dahin besteht Friedenspflicht.

„Sollte nach der Schlichtung und den nachfolgenden Verhandlungen immer noch kein akzeptables Ergebnis vorliegen, sind wir jederzeit bereit wieder in den Streik zu gehen. Bis dahin werden wir uns allerdings gedulden müssen und gucken, was die Schlichtung bringt.“

Weitere Streikaktionen in Lübeck sind erst nach Ende des Schlichtungsverfahrens möglich. Foto: Archiv

Weitere Streikaktionen in Lübeck sind erst nach Ende des Schlichtungsverfahrens möglich. Foto: Archiv


Text-Nummer: 157767   Autor: ver.di/red.   vom 03.04.2023 um 11.45 Uhr

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