Energiehilfen für kleine und mittlere Unternehmen
Schleswig-Holstein: Archiv - 05.04.2023, 12.52 Uhr: Während notleidende Privat-Haushalte in Schleswig-Holstein absehbar im Mai Energiekosten-Zuschüsse des Bundes beantragen können, sind die Energie-Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab sofort startklar. Wie Wirtschafts-Staatssekretärin Julia Carstens am Mittwoch sagte, stünden aktuell insgesamt rund 13,6 Millionen Euro zur Verfügung, um solche Firmen zu unterstützen, die seit vergangenem Jahr besonders hart von gestiegenen Energiekosten betroffen sind.„Glücklicherweise ist es in zähen Verhandlungen mit dem Bund am Ende noch gelungen, dass die Förderung energieträgerunabhängig erfolgt. Das heißt: Neben Strom, Gas und Fernwärme werden auch so genannte leitungsungebundene Energieträger wie Öl, Pellets, Wasserstoff oder Flüssiggas gefördert“, sagte Carstens. Die Antragstellung erfolge, wie schon bei den meisten Corona-Hilfen, über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Jeder Antrag benötige die Bestätigung eines Steuerberaters, dass die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.
Bedingungen für eine Förderung – die zwischen 2.000 und 200.000 Euro liegen kann – seien nach den Worten von Carstens neben einer Verdreifachung der betrieblich bedingten Energiekosten eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent sowie eine signifikante Verschlechterung des Betriebsergebnisses. Die genauen Einzelheiten des Programms sowie Förderanträge sind abrufbar unter www.ib-sh.de/produkt/energie-haertefallhilfe-kmu.
Carstens erinnerte daran, dass neben kleinen und mittleren Unternehmen auch Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe sowie unternehmerisch tätige Sozialbetriebe unter das Programm fallen. Bedingung sei eine Gründung und Geschäftsaufnahme vor dem Juni 2022 sowie eine wirtschaftliche Betätigung im Haupterwerb.

Unternehmen können bis zu 200.000 Euro Energiehilfe beantragen.
Text-Nummer: 157821 Autor: WiMi vom 05.04.2023 um 12.52 Uhr