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Anträge für Zuschuss für Öl- und Holzheizungen ab 4. Mai

Schleswig-Holstein: Archiv - 25.04.2023, 13.19 Uhr: Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks entlasten.

Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in Schleswig-Holstein am 4. Mai 2023.

Schleswig-Holstein nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Die Antragsbearbeitung wird ebenfalls von der Kasse.Hamburg in einer „Nordländer-Kooperation“ übernommen.

Eine stufenweise Freischaltung bei derartigen Verfahren hat sich in der Praxis bewährt, da besonders in der Startphase mit einer hohen Antragszahl zu rechnen ist - so kann ein störungsfreier Betrieb des Portals gewährleistet werden.

Die Freischaltung des Online-Portals für die beteiligten Bundesländer:

· Bremen und Hamburg am 2. Mai 2023
· Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein am 4. Mai 2023
· Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen am 8. Mai 2023

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Der Link zum Online-Portal lautet: driveport.de/brennstoffhilfe-rechner

Hier kann auch über einen Online-Rechner ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantragssteller bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen: serviceportal.hamburg.de Diese ist notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.

Die Unterstützung bei Öl- und Holzheizungen kann ab 4. Mai beantragt werden.

Die Unterstützung bei Öl- und Holzheizungen kann ab 4. Mai beantragt werden.


Text-Nummer: 158189   Autor: MLLEV/red,   vom 25.04.2023 um 13.19 Uhr

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