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Fraktion21: Bürgermeister ein Fall für die Kommunalaufsicht

Lübeck: Der Vorsitzende der Fraktion 21, Wolfgang Neskovic, spricht sich dafür aus, die Kommunalaufsichtsbehörde förmlich zu bitten (§ 124 Abs. 2 GO SH), den Vorwurf der Grünen und der Unabhängigen zu überprüfen, Bürgermeister Lindenau habe seine Informationspflichten gegenüber der Bürgerschaft verletzt.

Neskovic erklärt dazu:

(")Nach der Gemeindeordnung (§ 45c GO SH) treffen den Bürgermeister umfassende Berichtspflichten. Sie zielen darauf ab, eine wirkungsvolle Kontrolle und Steuerung der Verwaltung durch die Bürgerschaft zu sichern. So sollen das Verwaltungshandeln transparent gemacht und Entscheidungsbedarfe aufgezeigt werden.

Schon im März 2022 ist in einer internen Besprechung unter umfassender Beteiligung der maßgeblichen Verwaltungsbereichen entschieden worden, einen Aufnahmestopp über das HGH zu verhängen. Diese Entscheidung hätte im Hinblick auf ihre außerordentliche Tragweite unverzüglich der Bürgerschaft und den zuständigen Ausschüssen mitgeteilt werden.

Eine solche sofortige Mitteilung hätte der Bürgerschaft und ihren Ausschüssen ausreichend Zeit eingeräumt, frühzeitig den Sachverhalt zu überprüfen, um gegebenenfalls mit entsprechenden Anträgen auf den Entscheidungsprozess Einfluss nehmen zu können.

Außerdem ist der Bürgermeister nach der Gemeindeordnung (§ 16 a GO SH) verpflichtet, die „Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten zu unterrichten“. Bei der Schließung des HGHs dürfte es sich offenkundig um „eine allgemein bedeutsame Angelegenheit“ handeln. Das Heiligen-Geist-Hospital wurde 1227 als Stiftung gegründet und stellt die bedeutendste nordeuropäische Stiftung mittelalterlicher Wohlfahrtspflege dar.

Es war daher absehbar, dass die Bekanntgabe der Schließung dieser historisch einmaligen Einrichtung zu einem Sturm der Entrüstung führen würde.

Durch die späte Bekanntgabe der Schließungspläne waren die Möglichkeiten der Bürgerschaft aber auch der Bewohner und ihrer Angehörigen, die Schließung zu verhindern, erheblich eingeschränkt.

Hier hat Bürgermeister Lindenau (wieder einmal) nach dem Motto gehandelt: „Vogel friss oder stirb.“

Es wird daher Zeit, die Kommunalaufsicht förmlich einzuschalten und um eine entsprechende Prüfung zu bitten.(")

Die Fraktion21 möchte das Verhalten des Bürgermeisters beim Umgang mit dem Altenheim im Heiligen-Geist-Hospital von der Kommunalaufsicht prüfen lassen. Foto: Archiv

Die Fraktion21 möchte das Verhalten des Bürgermeisters beim Umgang mit dem Altenheim im Heiligen-Geist-Hospital von der Kommunalaufsicht prüfen lassen. Foto: Archiv


Text-Nummer: 158461   Autor: Fraktion21   vom 06.05.2023 um 10.00 Uhr

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