Land verhängt vorläufige Haushaltssperre

Schleswig-Holstein: Archiv - 16.05.2023, 17.32 Uhr: Finanzministerin Monika Heinold hat die regionalisierten Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung für Schleswig-Holstein bekannt gegeben. Demnach sinkt die Einnahmeerwartung für den Zeitraum von 2023 bis 2027 um insgesamt 2,8 Milliarden Euro im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung 2022. Das Finanzministerium verhängt aus diesem Grund eine vorläufige Haushaltssperre.

„Wir stehen vor großen Herausforderungen. In diesem Jahr fehlen uns fast 400 Millionen Euro und im kommenden Jahr über 600 Millionen Euro im Vergleich zur letzten Steuerschätzung. Diese Entwicklung ist bereits im Haushaltsvollzug sichtbar. Das ist ein hoher Preis für die großen Steuerentlastungspakete des Bundes und wird sich natürlich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes auswirken. Hinzu kommen inflationsbedingte Kostensteigerungen, Tariferhöhungen und steigende Zinsen. Deshalb hat sich das Kabinett auf meinen Vorschlag heute auf eine vorläufige Haushaltssperre verständigt“, erklärte Finanzministerin Monika Heinold.

Eine vorläufige Haushaltssperre bedeutet, dass im Grundsatz bis auf Weiteres keine Ausgaben geleistet oder Verpflichtungen eingegangen werden dürfen, für die zum jetzigen Zeitpunkt keine gesetzliche oder vertragliche Bindung besteht. Das betrifft unter anderem Zuwendungen und Zuschüsse an Institutionen, Verbände und Vereine, für die keine rechtliche Verpflichtung zum Beispiel in Form sozialgesetzlicher Regelungen oder eines Förderbescheides besteht. Auch beispielsweise Neuanmietungen, die Beauftragung von Gutachtern oder Sachverständigen sowie die Beschaffung von Bürobedarf sind von der Haushaltssperre betroffen. Ausnahmen sind gegen Deckung mit Zustimmung des Finanzministeriums möglich.

Grundsätzlich von der Haushaltssperre ausgenommen sind Investitionen und Personalausgaben. Das heißt, dass beispielsweise laufende Bauprojekte weiter finanziert werden können, laufende Förderungen weitergehen und Beförderungen, Einstellungen und Ausbildung planmäßig fortgesetzt werden können.

Für 2023 werden für das Land Einnahmen von rund 12,5 Milliarden Euro erwartet und liegen damit rund 450 Millionen Euro unter den Steuereinnahmen von 2022. Für das laufende Haushaltsjahr bedeutet die Prognose ein Minus von rund 376 Millionen Euro. Dieser Trend setzt sich fort: Für das Jahr 2024 wird mit einem Rückgang von rund 607 Millionen Euro im Vergleich zur Oktober-Prognose gerechnet, für 2025 mit einem Minus von 617 Millionen Euro, für 2026 mit einem Minus von 592 Millionen Euro und für 2027 mit einem Minus von 647 Millionen Euro.

Landesbehörden wie das Finanzamt und die Polizei dürfen zum Beispiel kein Büromaterial mehr kaufen.

Landesbehörden wie das Finanzamt und die Polizei dürfen zum Beispiel kein Büromaterial mehr kaufen.


Text-Nummer: 158729   Autor: FiMi/red.   vom 16.05.2023 um 17.32 Uhr

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