Jugendschöffen gesucht
Ostholstein: Archiv - 26.05.2023, 14.30 Uhr: Der Kreis Ostholstein sucht noch dringend Frauen und Männer, die bereit sind, das Ehrenamt als Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 in den Amtsgerichtsbezirken Oldenburg und Lübeck wahrnehmen möchten. Bewerbungen sind noch bis zum 09.06.2023 möglich.Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auch im Kreis Ostholstein werden Interessierte gesucht, die dieses Ehrenamt an den Amtsgerichten Eutin, Oldenburg i.H. und Lübeck sowie am Landgericht Lübeck wahrnehmen möchten.
Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter für die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und tragen damit zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung bei. Bei der Urteilsfindung haben sie das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Das Jugendschöffenamt ist damit ein ungewöhnlich interessantes Ehrenamt mit besonderer Verantwortung.
Jugendhilfeausschuss stellt Vorschlagslisten auf
Es ist Aufgabe des Jugendhilfeausschusses des Kreises Ostholstein, dafür Vorschlagslisten aufzustellen. Diese Listen sollen mindestens doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten enthalten, wie Schöffinnen und Schöffen benötigt werden, um dem Wahlausschuss überhaupt eine Wahl zu ermöglichen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim jeweiligen Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
„Leider fehlen uns aber in den Amtsgerichtsbezirken Oldenburg und Lübeck noch Personen, die zu dieser verantwortungsvollen, ehrenamtlichen Aufgabe bereit sind. Wir hoffen darauf, dass sich noch viele Menschen in den nächsten beiden Wochen melden“, ruft Landrat Reinhard Sager die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Ostholstein zur Bewerbung auf.
Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Erfahrung mit Jugendlichen
Gesucht werden Menschen, die im Kreis Ostholstein wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind sowie über Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und besondere Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Die deutsche Staatsangehörigkeit und gute Kenntnisse der deutschen Sprache werden vorausgesetzt. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art werden dagegen nicht erwartet. Im Gegenteil: Wer hauptberuflich in oder für die Justiz tätig ist – neben Richtern zum Beispiel Rechtsanwälte, Bewährungshelfer, oder Bedienstete im Polizei- oder Strafvollzugsdienst - darf dieses Ehrenamt nicht ausüben. Religionsdiener sollen ebenfalls nicht zu Jugendschöffen gewählt werden.
Jugendschöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden daher Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sowie Kommunikations- und Dialogfähigkeit erwartet.
Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Bewerbung beim Jugendamt
Bewerbungen um die Aufnahme in die Vorschlagslisten für die drei Amtsgerichte und das Landgericht Lübeck nimmt der Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe des Kreises Ostholstein gerne entgegen.
Ein Bewerbungsformular, Ansprechpartner sowie weiterführende Links mit vertiefenden Informationen gibt es auf der Internetseite des Kreises Ostholstein unter www.kreis-oh.de.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung mit Bewerbungsformular schriftlich bis zum 09.06.2023 an den Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe des Kreises Ostholstein, Frau A. Wohlert / Herrn E. Schulz, Lübecker Str. 41, 23701 Eutin oder per E-Mail an jugendschoeffen-wahl@kreis-oh.de.
Auch im Kreis Ostholstein werden Interessierte gesucht, die dieses Ehrenamt an den Amtsgerichten Eutin, Oldenburg i.H. und Lübeck sowie am Landgericht Lübeck wahrnehmen möchten. Foto: Archiv/JW
Text-Nummer: 158916 Autor: Landrat/red. vom 26.05.2023 um 14.30 Uhr