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Jan Lindenau
Jan Lindenau

Halteverbot im Koppelbarg

Lübeck - St. Gertrud: Archiv - 17.08.2023, 14.43 Uhr: In Kürze werden in der Straße Koppelbarg zwischen Kiebitzgasse und Gleisweg absolute Halteverbote eingerichtet, die bis einschließlich 15. September 2023 gelten. Hintergrund ist, dass südlich der Straße Koppelbarg diverse Eigentumsflächen der Hansestadt Lübeck liegen, die maschinell gepflegt werden müssen (Naturschutzgebiet Wakenitz) oder auf denen eine Pflegebeweidung durchzuführen ist.

Dafür ist der Einsatz größerer landwirtschaftlicher Maschinen und Transportfahrzeuge erforderlich, die ohne diese Halteverbote nicht von der Straße Koppelbarg in den Gleisweg ein- und ausfahren können. Da die landwirtschaftlichen Arbeiten wetterabhängig sind, ist eine zeitliche Einschränkung der Halteverbote leider nicht möglich.

Im Koppelbarg wird vorübergehend ein Halteverbot eingerichtet.

Im Koppelbarg wird vorübergehend ein Halteverbot eingerichtet.


Text-Nummer: 160624   Autor: Presseamt Lübeck   vom 17.08.2023 um 14.43 Uhr

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