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Mit geklautem Mofa durch die Fußgängerzone

Lübeck - Innenstadt: Am Samstagvormittag (02.09.2023) stoppten Passanten einen Mofafahrer, der unerlaubt in der Lübecker Fußgängerzone unterwegs und durch riskante Fahrmanöver aufgefallen war. Der 46 Jahre alte Fahrer stand unter dem Einfluss berauschender Mittel und hat das Gefährt offensichtlich einige Tage zuvor entwendet.

Gegen 10:30 Uhr kam es zu einem Polizeieinsatz in der Breite Straße, nachdem der Fahrer eines Mofas von der Fleischhauerstraße kommend nach links in die Fußgängerzone abgebogen und riskant durch die flanierenden Passanten gefahren sei. Aufmerksame Zeugen befürchteten eine Gefahr für die anwesenden Fußgänger und zwangen den Mann zum Anhalten, indem sie ihn am Arm ergriffen und regelrecht vom Zweirad zogen.

Während der polizeilichen Kontrolle des 47-jährigen Lübeckers konnte dieser weder die notwendigen Fahrzeugpapiere noch eine Fahrerlaubnis beziehungsweise Prüfbescheinigung vorlegen. Nach Rücksprache mit dem 66 Jahre alten Fahrzeughalter stellte sich heraus, dass das Mofa eigentlich gesichert im Bereich des Marienkirchhofes abgestellt sein sollte.

Während der weiteren Befragung machte der Lübecker widersprüchliche Angaben und zeigte sich auffallend stimmungsschwankend. Ein Drogenschnelltest erhärtete den Verdacht auf die Einnahme bewusstseinserweiternder Substanzen wie Kokain und Amphetamine, weshalb die Entnahme einer Blutprobe angeordnet wurde.

Das gestohlene Mofa wurde noch am Vormittag an den Halter ausgehändigt.

Der 46-Jährige verletzte sich während des abrupten Anhaltens leicht. Unbeteiligte blieben unverletzt.

Die Polizei ermittelt nun u.a. wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls, des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung berauschender Mittel sowie des Verstoßes nach der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Während der polizeilichen Kontrolle des 47-jährigen Lübeckers konnte dieser weder die notwendigen Fahrzeugpapiere noch eine Fahrerlaubnis beziehungsweise Prüfbescheinigung vorlegen. Foto: Symbolbild

Während der polizeilichen Kontrolle des 47-jährigen Lübeckers konnte dieser weder die notwendigen Fahrzeugpapiere noch eine Fahrerlaubnis beziehungsweise Prüfbescheinigung vorlegen. Foto: Symbolbild


Text-Nummer: 160957   Autor: Polizei/red.   vom 04.09.2023 um 12.11 Uhr

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