Diese Seite verwendet Cookies für die Funktionalität und für anonymisierte Statistiken.
Stimmen Sie auch der Verwendung von Cookies durch Drittanbieter auf dieser Website für die Schaltung von personalsierter Werbung zu? Weitere Informationen
Sie können Ihre Zustimmung jederzeit auf der Seite Impressum / Datenschutz widerrufen.
Dort finden Sie auch weitere Informationen zu Cookies.
Sparkasse zu Lübeck
Sparkasse zu Lübeck

Bürgermeister: Ab Mittwoch kann gewählt werden

Lübeck: Archiv - 02.10.2023, 15.14 Uhr: Am 5. November 2023 findet in Lübeck die Bürgermeisterwahl statt. 175.000 wahlberechtigte Lübecker sind an diesem Tag zur Wahl aufgerufen. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis 15. Oktober 2023 zugestellt. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden – entweder per Brief- oder per Urnenwahl.

„Ich rufe alle wahlberechtigten Lübeckerinnen und Lübecker auf, ihr Wahlrecht wahrzunehmen und an der Wahl zur Besetzung des Amtes der Bürgermeisterin beziehungsweise des Bürgermeisters mitzuwirken“, appelliert Gemeindewahlleiter, Senatorin und erste Stellvertretende Bürgermeisterin, Joanna Hagen.

Die Wahlberechtigung zur Direktwahl entspricht der Wahlberechtigung zur Gemeindewahl. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Angehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen in der Hansestadt Lübeck eine Wohnung haben.

Nicht wählen dürfen Personen, die durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (strafrechtliche Entscheidung), oder bei denen zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine Betreuung ausgesprochen ist.

Anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag besteht auch die Möglichkeit vorab per Briefwahl zu wählen. Um den Wahlberechtigten die Briefwahl zu erleichtern und den Briefwählern kürzere Wege anzubieten, können die Wahlunterlagen ab Mittwoch, 4. Oktober 2023, persönlich in einem der folgenden vier Bürgerservicebüros während der regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung am Ticketschalter beantragt, mitgenommen oder direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. Briefwahlunterlagen werden in den Bürgerservicebüros bis zum Freitag vor der Wahl, 3. November 2023, 12 Uhr ausgehändigt.

Alternativ können die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragt werden. Die Wahlberechtigten können hierfür die Anlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nutzen oder unter Angabe ihrer vollständigen persönlichen Angaben eine Mail an briefwahl@luebeck.de schicken. Die Möglichkeit der Online-Antragsstellung ist bis 1. November 2023, 15 Uhr, unter www.luebeck.de/briefwahl freigeschaltet.

Keine Ausgabe von Wahlunterlagen im Rathaus

Im Lübecker Rathaus wird allein der Versand der Briefwahlunterlagen organisiert. Es erfolgt keine direkte Ausgabe der Briefwahlunterlagen, diese sind persönlich nur in den vier Bürgerservicebüros erhältlich.

Am Wahltag, 5. November 2023, öffnet in der Großen Börse des Lübecker Rathauses von 8 bis 18 Uhr die zentrale Auskunftsstelle zu den Wahlen. Mitarbeiter des Bereichs Statistik und Wahlen beantworten alle betreffenden Fragen.

Weitere Informationen zur Bürgermeisterlwahl sind online abrufbar unter www.luebeck.de/wahlen sowie telefonisch unter der Rufnummer 0451/115 oder per E-Mail an wahlen@luebeck.de erhältlich.

Wer möchte kann weiterhin an unserer kleinen Umfrage zum Ausgang der Wahl teilnehmen: forms.gle/azDf8wgXQaCbDb4aA

Gemeindewahlleiterin Joanna Hagen (Mitte) und ihr Team informierten am Montag über den Ablauf der Bürgermeisterwahl. Foto: HL

Gemeindewahlleiterin Joanna Hagen (Mitte) und ihr Team informierten am Montag über den Ablauf der Bürgermeisterwahl. Foto: HL


Text-Nummer: 161543   Autor: Presseamt Lübeck/red.   vom 02.10.2023 um 15.14 Uhr

Text teilen: auf facebook +++ auf X (Twitter) +++ über WhatsApp

Text ausdrucken. +++  Text ohne Bilder ausdrucken.


DRK Lübeck
DRK Lübeck