Erwerb des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses
Lübeck: Archiv - 05.10.2023, 08.21 Uhr: Von März bis Juni 2024 besteht wieder die Möglichkeit des Erwerbs des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses für Personen ohne Schulbesuch sowie Schüler nicht staatlich anerkannter Ersatzschulen.Die Möglichkeit besteht für alle, die:
- zum Zeitpunkt der Prüfung (ab März 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- nicht Schüler oder Schülerin einer öffentlichen Schule oder einer staatlich anerkannten Ersatzschule sind,
- noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben haben,
- die Externen-Prüfung höchstens einmal nicht bestanden haben,
- ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben,
- sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet haben und dieses auch schriftlich belegen können.
Die Prüfung wird vor einem vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein einberufenen Prüfungsausschuss abgelegt.
Am Mittwoch, 10. Januar 2024, um 18:30 Uhr, findet in den Räumen der Schule Roter Hahn, Schneidemühlstraße 1, 23569 Lübeck-Kücknitz, eine Informationsveranstaltung für angehende Prüfungsteilnehmer statt, um sie eingehend über den Verlauf der Prüfung zu informieren.
Anmeldeformulare können beim Schulamt Hansestadt Lübeck per E-Mail an luebeck@schulamt.landsh.de, per Post oder telefonisch unter der Rufnummer (0451) 122 – 4094 angefordert werden. Abgabeschluss für die vollständigen Anträge nebst Unterlagen per Post ist der 17. Januar 2024 beim Schulamt, Kronsforder Allee 2-6, 23562 Lübeck (Briefkasten im Verwaltungszentrum).
Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die schriftlichen Prüfungen finden vom 15. Mai bis 22. Mai 2024 statt.

Die vollständigen Anträge nebst Unterlagen müssten per Post bis zum 17. Januar 2024 beim Schulamt, Kronsforder Allee 2-6 (Briefkasten im Verwaltungszentrum), abgegeben werden. Foto: Archiv
Text-Nummer: 161566 Autor: Presseamt/red. vom 05.10.2023 um 08.21 Uhr