Sturmflut: Darlehen und Stundungen für Betroffene

Lübeck: Archiv - 23.10.2023, 19.04 Uhr: Nach der Sturmflut in der Nacht zum Sonnabend, die Schleswig-Holsteins Küsten schwer getroffen hat, ist das Kabinett am Montag zu einer Sondersitzung zusammengekommen. Die Regierungsmitglieder analysierten das Sturmflutgeschehen und die aktuelle Lage.

Zudem sprachen sie über die Bewältigung der Auswirkungen, die voraussichtlich noch nicht vollständig erkennbar sind. Die Landesregierung verständigte sich insbesondere auf finanzielle Hilfen. Höhe und Ausgestaltung der Hilfen sollen in den nächsten Tagen konkretisiert werden.

Das Land plant zum einen Darlehen für Diejenigen, die eine Überbrückungshilfe brauchen, bis die Versicherungen für die Schäden aufkommen. Für Betroffene, denen ein Versicherungsschutz aufgrund einer hochwassergefährdeten Gebäudelage von den Versicherungen verwehrt wurde, soll eine Härtefallregelung greifen.

Bei der Wiederherstellung der von der Sturmflut beschädigten kommunalen Infrastruktur wird das Land in gemeinsamer Verantwortung mit den Kommunen einen Wiederaufbaufonds auf den Weg bringen, um diese wiederherzustellen. Zudem erwartet das Land, dass sich auch der Bund an dem Fonds beteiligt, insbesondere durch die Erhöhung der Mittel für Küstenschutz.

"Ich danke im Namen des gesamten Kabinetts den tausenden Einsatzkräften und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die nicht nur in der Nacht von Freitag auf Samstag so Großartiges geleistet und sich dafür eingesetzt haben, Schlimmeres zu verhindern, sondern auch bei den Aufräumarbeiten seither überall an der Küste anpacken und mithelfen, die Schäden zu beseitigen. Es ist ein tolles Signal, dass Schleswig-Holstein angesichts der verheerenden Folgen der Jahrhundertflut zusammensteht und sich gegenseitig unterstützt. Aber auch wir wollen keine Zeit verlieren und werden schnell und unbürokratisch Hilfen und Maßnahmen auf den Weg bringen. Hierzu war der heutige Austausch im Kabinett wichtig", sagte Ministerpräsident Günther. "Jetzt analysieren wir die Schäden und werden nächste Woche auch mit den Kommunen in einen Austausch treten. Zudem werde ich dem Bundeskanzler einen Brief schreiben, indem ich auf die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern bei der Bewältigung der Folgen dieser Naturkatastrophe hinweise sowie auf die notwendige Unterstützung für die Stärkung des Küstenschutzes."

Das Land plant, einen sogenannten "Katastrophenerlass" auf den Weg zu bringen. Damit werden steuerliche Erleichterungen für alle Betroffenen, also Privatpersonen und Unternehmen, wie beispielsweise Stundungen und das Aufschieben von Vollstreckungsmaßnahmen geregelt. Ein entsprechender Erlass braucht die Zustimmung des Bundesfinanzministeriums. "Ich werde das Bundesfinanzministerium um Zustimmung zu einem Katastrophenerlass bitten, damit unsere Finanzämter Betroffenen steuerliche Erleichterungen, wie vereinfachte Stundungen, gewähren können", betonte Finanzministerin Monika Heinold.

Die Landesregierung verspricht, bei den Schäden der Sturmflut zu helfen. Foto: Karl Erhard Vögele/Archiv

Die Landesregierung verspricht, bei den Schäden der Sturmflut zu helfen. Foto: Karl Erhard Vögele/Archiv


Text-Nummer: 161994   Autor: Stk./red.   vom 23.10.2023 um 19.04 Uhr

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