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Sparkasse zu Lübeck
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Ausweitung der Halteverbote in der Wachtstraße

Lübeck - St. Lorenz Nord: In der Wachtstraße wurden einseitig absolute Haltverbote sowie Grenzmarkierungen in den Einmündungen angeordnet, um die Befahrbarkeit der Straße (notwendige Durchfahrtsbreite 3,05 Meter) sicherzustellen. Die Straßenbreite von knapp 5 bis 6 Metern lässt lediglich ein einseitiges Parken zu, so die Stadtverwaltung.

"In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Behinderungen des fließenden Verkehrs, weil regelwidrig auf beiden Straßenseiten, teilweise unter Nutzung der Gehwege geparkt wurde", begründet die Stadt die Anordnungen. "Dadurch wurden Engstellen erzeugt, die das Passieren größerer Fahrzeuge, insbesondere für den Leiterwagen der Feuerwehr (Länge 12 Meter) verhinderte. Durch diese Maßnahme entfallen keine Parkplätze. Die absoluten Haltverbote und Markierungen in den Eimündungsbereichen dienen der Verdeutlichung der bereits bestehenden Haltverbote."

Die Straßenverkehrsbehörde bittet um Verständnis für diese Maßnahme und bittet alle Verkehrsteilnehmer beim Abstellen ihrer Fahrzeuge darauf zu achten, dass die nach der StVO erforderliche Durchfahrtsbreite von mindestens 3,05 Meter auf der Fahrbahn verbleibt.

In der Wachtstraße wurden die Parkregeln geändert. Symbolbild

In der Wachtstraße wurden die Parkregeln geändert. Symbolbild


Text-Nummer: 162402   Autor: Presseamt Lübeck/red.   vom 12.11.2023 um 15.31 Uhr

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DRK Lübeck
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