Timmendorf: Gemeinde weist auf Pflicht zum Winterdienst hin

Ostholstein: Archiv - 29.11.2023, 09.13 Uhr: Der erste Schnee ist gefallen und nicht nur die Wiesen und Wälder, sondern auch die Geh- und Radwege waren teilweise noch lange schneeweiß anzusehen. Aus diesen Gründen weist die Gemeinde Timmendorfer Strand erneut auf die Einhaltung der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Timmendorfer Strand und damit auf die Pflicht zum Winterdienst hin.

Nach den Vorschriften der Straßenreinigungssatzung sind die Einwohner verpflichtet, die an ihre Grundstücke grenzenden Flächen zu räumen und zu streuen.

Gehwege beziehungsweise gemeinsame Geh- und Radwege sind werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen von 09:00 bis 20:00 Uhr) unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte in einer Breite von 1,50 Meter (soweit vorhanden) von Schnee- und Eisglätte zu befreien.

In verkehrsberuhigten Bereichen ist eine mindestens 3 Meter breite Verkehrsfläche von den Anliegern zu räumen und zu streuen, sofern die betreffende Straße von der Räumungspflicht der Gemeinde ausgenommen ist und die Anlieger nicht zur Zahlung einer Straßenreinigungsgebühr herangezogen werden. Näheres regelt die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Timmendorfer Strand.

Nach der Räumung ist der Schnee möglichst an den Gehwegrand und nicht auf die Fahrbahn zu schieben. Die Abläufe in Entwässerungsanlagen (Straßeneinläufe) sowie insbesondere die im Gehwegbereich vorhandenen Schachtabdeckungen sind von Schnee und Eis frei zu halten.

Zum Streuen sollen umweltfreundliche und abstumpfende Stoffe (zum Beispiel Splitt, Granulat oder Sand; keine Schlacke oder Asche) verwendet werden. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen soll grundsätzlich unterbleiben.
Auch Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden.

Das aggressive Streusalz kann nicht nur bei Haustieren zu Entzündungen der Pfoten führen, es ist außerdem für Boden, Pflanzen, Gewässer und Bäume sehr schädlich. Ein großer Teil des Salzes gelangt direkt über den Regenwasserkanal in die Gewässer und kann so zu Versalzungen unserer Gewässer führen.

„Auch im eigenen Interesse sollten die Einwohnerinnen und Einwohner ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Wer dies nicht tut, kann nicht nur bei eventuellen Unfällen zu Schadensersatzansprüchen herangezogen werden, auch kann eine Geldbuße bis zu 511,00 Euro festgesetzt werden, wenn der Reinigungspflicht nicht ordnungsgemäß nachgegangen wird.“, bemerkt Beatrice Heide, Leiterin des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung.

Die Gemeinde Timmendorfer Strand bittet alle streupflichtigen Einwohnerinnen und Einwohner, bei Schnee und Eis entsprechend der bestehenden Satzung zu handeln und so die Mitmenschen, ihre Haustiere und auch die Umwelt zu schützen.

Nach den Vorschriften der Straßenreinigungssatzung sind die Einwohner verpflichtet, die an ihre Grundstücke grenzenden Flächen zu räumen und zu streuen. Symbolbild: HN

Nach den Vorschriften der Straßenreinigungssatzung sind die Einwohner verpflichtet, die an ihre Grundstücke grenzenden Flächen zu räumen und zu streuen. Symbolbild: HN


Text-Nummer: 162776   Autor: Veranstalter/red.   vom 29.11.2023 um 09.13 Uhr

Text teilen: auf facebook +++ auf X (Twitter) +++ über WhatsApp

Text ausdrucken. +++  Text ohne Bilder ausdrucken.


Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript![ ? ]