BfL: Wie weit soll Restitution gehen?

Lübeck: Archiv - 09.12.2023, 13.20 Uhr: „Prinzipiell sehen wir die Beschlussfassung der Lübecker Bürgerschaft zur Rückerstattung geraubter, unrechtmäßig enteigneter, erpresster oder zwangsverkaufter Kulturgüter an die legitimen Voreigentümer als rechtens an. Dennoch warnen wir vor blindem Aktionismus“, so Lothar Möller, BfL-Vorsitzender und Mitglied der Lübecker Bürgerschaft.

Unter den 26 zur Restitution vorgesehenen Objekten im Völkerkundemuseum Lübeck befinden sich zwei Masken von sehr hohem Wert. „Kunstgegenstände in eine Militärdiktatur zurückzuführen und damit in eine ungewisse Zukunft ist für uns kein verantwortungsvoller Umgang - zumal keine Rückgabeforderung existiert!“, schreibt die BfL in einer Mitteilung. „Unsere Kulturpolitiker befürworten, dass diese einmalige Sammlung zunächst weiter bei uns in Sicherheit verwahrt wird, da es sich im Gegensatz zu vielen anderen ethnologischen Museen nicht um Raubkunst handelt.“

„Ebenso absurd sind Rückerstattungen bis zur Römerzeit - diese sind weder sinnvoll noch möglich“, so Lothar Möller.

„Ebenso absurd sind Rückerstattungen bis zur Römerzeit - diese sind weder sinnvoll noch möglich“, so Lothar Möller. Foto: Archiv

„Ebenso absurd sind Rückerstattungen bis zur Römerzeit - diese sind weder sinnvoll noch möglich“, so Lothar Möller. Foto: Archiv


Text-Nummer: 163010   Autor: BfL/red.   vom 09.12.2023 um 13.20 Uhr

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