Amtsgericht Lübeck: Zwei Knöllchen für eine OWi rechtens

Lübeck: Archiv - 11.02.2024, 19.13 Uhr: Während ihres Rundgangs durch Travemünde bemerkten Mitarbeiter des Ordnungsamtes, dass bei einem parkenden Auto die Hauptuntersuchung bereits seit acht Monaten überfällig war. Gegen den Halter des Autos wurde deshalb ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro verhängt. Der Fahrzeughalter legte Einspruch beim Amtsgericht Lübeck ein.

Der Halter habe bereits wenige Tage zuvor wegen des gleichen Verstoßes einen Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt in Hamburg erhalten. Er empfand es als ungerecht, zweimal für denselben Verstoß belangt zu werden. Jedenfalls solange der Bescheid aus Hamburg nicht rechtskräftig sei, müsse er vor weiteren Bußgeldbescheiden geschützt sein.

Das Amtsgericht Lübeck sah dies jedoch anders: Eine erneute Ahndung einer Ordnungswidrigkeit sei auch dann möglich, wenn bereits ein Bußgeldbescheid ergangen sei.

Anderenfalls könne es nämlich zu langen Zeiträumen kommen, in denen der Verstoß ungehindert und ungeahndet fortgesetzt werden könnte. Dies stünde im Gegensatz zu dem klaren Willen des Gesetzgebers, Ordnungswidrigkeiten effektiv zu verfolgen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Autofahrer musste für die gleiche Ordnungswidrigkeit doppelt Bußgeld zahlen. Symbolbild: Helge Normann

Ein Autofahrer musste für die gleiche Ordnungswidrigkeit doppelt Bußgeld zahlen. Symbolbild: Helge Normann


Text-Nummer: 164119   Autor: Amtsgericht/red.   vom 11.02.2024 um 19.13 Uhr

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