Schwarzarbeit im Baugewerbe? 47 Geschäftsräume und Wohnungen durchsucht
Schleswig-Holstein: Archiv - 02.07.2024, 12.59 Uhr: Mit 540 Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat das Hauptzollamt Kiel am 02. Juli 2024 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kiel in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren aus dem Bereich des Baugewerbes insgesamt 47 gerichtliche Durchsuchungsbeschlüsse in Geschäftsräumen und Wohnungen in Schleswig-Holstein und Hamburg vollstreckt.Die Kieler Zöllner wurden von Einsatzkräften der FKS aus Hamburg, Itzehoe, Bremen, Magdeburg, Braunschweig, Hannover, Berlin, Oldenburg, Osnabrück und Stralsund und Beschäftigten der Steuerfahndung unterstützt.
"Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen fünf Hauptbeschuldigte wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, des gewerbsmäßigen Betrugs, sowie der Steuerhinterziehung", so Robert Dütsch, Leiter des Hauptzollamts Kiel.
Die Beschuldigten sind verdächtig, im Zeitraum von Januar 2019 bis heute unter wechselnden Firmenbezeichnungen abhängig beschäftigte Arbeitnehmer formal als Kommanditisten beschäftigt und hierdurch Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer in Millionenhöhe vorenthalten zu haben.
"Der vorläufig geschätzte Schaden an nicht abgeführten Beiträgen zur Sozialversicherung, Lohnsteuer und der Sozialkasse Bau beläuft sich auf knapp drei Million Euro", so Dütsch weiter.
"Heute wurden 42 Zeugen vernommen und 66.000 Euro sichergestellt. Im Rahmen des Vermögensarrests konnten offene Rechnungsbeträge von Auftraggebern und mehrere Bankkonten beschlagnahmt werden", so Dütsch.
Bei den Durchsuchungen wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Den Durchsuchungen schließt sich nun die intensive Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls an.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung die Beschuldigten als unschuldig gelten (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).
Zusatzinformation:
Als Kommanditist wird der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft bezeichnet, der eine im Handelsregister eingetragene Einlage in die Kommanditgesellschaft leistet und dessen Haftung für die Gesellschaft auf die Höhe dieser Einlage beschränkt ist. Ihm gegenüber steht der Komplementär, der im Gegensatz zum Kommanditisten mit seinem gesamten Vermögen haftet.
47 gerichtliche Durchsuchungsbeschlüsse in Geschäftsräumen und Wohnungen in Schleswig-Holstein und Hamburg wurden vollstreckt. Foto: Archiv/Zoll
Text-Nummer: 166856 Autor: Zoll/red. vom 02.07.2024 um 12.59 Uhr