FDP: Bestandsschutz für Ferien-Wohnungen auf der Altstadtinsel endlich Fakt
Lübeck - Innenstadt: Archiv - 15.07.2024, 12.17 Uhr: Nachdem fünf Klagen von Vermietern von Ferienwohnungen vom Verwaltungsgericht Schleswig zurückgewiesen wurden und die Verwaltung nach Auskunft des Gerichts keine Berufung angestrengt hat, besteht nun sowohl für diese Kläger als auch für die übrigen Eigentümer ein sogenannter Bestandsschutz. Darauf verweist die Lübecker FDP in einer Mitteilung.Wir veröffentlichen die Mitteilung der FDP im Wortlaut:
(„)Damit geht ein langer Weg für die in einer Interessenvereinigung organisierten Eigentümer erfolgreich zu Ende.
Die Freien Demokraten haben die Eigentümer von Anfang an in ihrer Vorgehensweise unterstützt, sich gegen die Untersagungsverfügungen der Verwaltung zu wehren und für den Bestandsschutz ihrer zum Teil liebevoll und mit viel Eigenleistung und finanziellem Aufwand hergerichteten Ferienwohnungen zu kämpfen.
Hierzu erklärt Heike Stegemann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende: "Ich bin froh, dass der Bestandsschutz für Ferienwohnungen nun endlich Fakt ist. Für mich ist nicht klar erkennbar, woher die Verwaltung die Einschätzung nimmt, dass die aktuell vermieteten Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel überhandnehmen beziehungsweise bekämpft werden müssen, da sich der Bestand insgesamt wohl derzeit im einstelligen Prozentbereich bewegt. Zumal noch vor einigen Jahren von der LTM sogar Anreize dazu gesetzt wurden, neue Ferienwohnungen anzubieten.
Bleibt abzuwarten, wie die von der Verwaltung geplante Zweckentfremdungsverbotssatzung ausformuliert wird und welche Regelungen sie für Wohnungseigentümer damit plant. Am Ende wird in den Gremien darüber zu diskutieren sein und die Bürgerschaft eine Entscheidung treffen, welche Regelung für Lübeck zukünftig gelten soll.“ („)
Heike Stegemann erinnert daran, dass „vor einigen Jahren von der LTM sogar Anreize dazu gesetzt wurden, neue Ferienwohnungen anzubieten“. Foto: Archiv/HN
Text-Nummer: 167138 Autor: FDP/red. vom 15.07.2024 um 12.17 Uhr