Neuer B-Plan für ehemalige Bundesbank

Lübeck - Innenstadt: Archiv - 03.08.2024, 14.55 Uhr: Die Hansestadt Lübeck stellt aktuell den Bebauungsplan 01.70.00 – Wallhalbinsel / Holstentorplatz auf. Vom 5. August bis 9. September 2024 gibt es einen öffentlichen Aushang. Das Ziel: Die ehemalige Bundesbank am Holstentor soll nur für die Verwaltung, für Kultur oder Hochschulen genutzt werden.

Der Geltungsbereich liegt im Stadtteil Innere Stadt, im Norden begrenzt durch eine Hotelliegenschaft, im Osten durch die Trave, im Süden durch den Holstentorplatz sowie im Westen durch die Willy-Brandt-Allee.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung „öffentliche Verwaltung, Anlagen für kulturelle Zwecke, Hochschulnutzungen“ gem. § 11 Abs. 2 S. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 1. Juli 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Die Planungsunterlagen sind in der Zeit vom 05. August bis einschließlich 09. September 2024 online abrufbar unter www.luebeck.de mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen. Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung: Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, am Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten aus: montags bis mittwochs jeweils 08:00 bis 15:00 Uhr, donnerstags 08:00 bis 18:00 Uhr und freitags 08:00 bis 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer (0451) 122-6158 oder per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.

Im gleichen Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Planungen. Diese sind hierzu vorzugsweise per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de, während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift oder postalisch an Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Planungen betreffen den Bereich der ehemaligen Bundesbank am Holstentor.

Die Planungen betreffen den Bereich der ehemaligen Bundesbank am Holstentor.


Text-Nummer: 167445   Autor: Presseamt/red.   vom 03.08.2024 um 14.55 Uhr

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