Tourismus-Agentur unterstützt die DLRG

Ostholstein: Archiv - 01.08.2024, 16.33 Uhr: „Wir wissen um die Wichtigkeit und den Wert des Engagements, das die DLRG an unseren Stränden leistet. Darum unterstützen wir sie auch in diesem Jahr wieder mit einem Sponsoringbeitrag für die ihre Einsatzkleidung“, erklärt André Rosinski, Vorstand der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht (TALB).

Neben dem Sponsoring für die Einsatzkleidung gibt es weitere Schnittstellen zwischen der DLRG und der TALB. Bei Veranstaltungen, die auch wasserseitig stattfinden, ist die DLRG mit vor Ort und sorgt für die Sicherheit der Teilnehmer. Ebenso ist sie im Strandticker der TALB mit ihren tagesaktuellen Badehinweisen vertreten. Hier erfährt der Strandbesucher schon im Vorwege, ob der DLRG-Wachturm besetzt ist, das Baden am geplanten Strand unbeschwert möglich ist, oder ob eine Badewarnung besteht (gelbe Flagge) oder gar ein Badeverbot (rote Flagge). Auf einer digitalen Übersichtskarte entlang der Küste von Niendorf bis Dahme zeigen kleine Symbole (Flaggen und Schwimmer) die jeweilige Badesituation an. Tippt man auf ein Symbol, öffnet sich ein Textkästchen, das das Symbol erklärt und weitere Informationen liefert.

Die DLRG appelliert an die Eigenverantwortung Trotz der Rettungsschwimmer an den Stränden der Lübecker Bucht bleibt es jedoch immer die Verantwortung der Eltern, ihre Kinder nicht aus den Augen zu lassen, wenn diese im Wasser sind, und ebenso appellieren die Rettungsschwimmer an alle Badegäste, ihre Fähigkeiten realistisch einzuschätzen und sich beim Baden und Schwimmen in der Ostsee entsprechend zu verhalten.

Umfassende Badehinweise inklusive einer Erklärung der DLRG-Flaggen gibt es auf der Website der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht unter www.luebecker-bucht-ostsee.de/badeinfos.

Tourismus-Agentur Lübecker Bucht unterstützt auch in diesem Jahr die DLRG. Foto: www.luebecker-bucht-ostsee.de

Tourismus-Agentur Lübecker Bucht unterstützt auch in diesem Jahr die DLRG. Foto: www.luebecker-bucht-ostsee.de


Text-Nummer: 167476   Autor: TALB/red.   vom 01.08.2024 um 16.33 Uhr

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