BfL von neuem Tierschutz-Gesetz enttäuscht

Lübeck: Archiv - 12.08.2024, 14.34 Uhr: „Der Entwurf des Tierschutzgesetzes, das bis Herbst 2024 verabschiedet werden soll, scheint in vielerlei Hinsicht unzureichend zu sein“, heißt es in einer Mitteilung der Wählergemeinschaft „Bürger für Lübeck“ (BfL). „Was den Tierschutz angeht, so geht in Deutschland tatsächlich alles schief. Gewollt schief?“, fragt die BfL.

Wir veröffentlichen die Mitteilung der BfL im Wortlaut: („) Die Wählergemeinschaft Bürger für Lübeck (BfL) fordert eine umfassende Novellierung des Tierschutzgesetzes in Deutschland, um Tiere besser zu schützen und Tierquälerei härter zu bestrafen. Der Vorschlag umfasst mehrere wesentliche Änderungen, die das Tierschutzrecht in Deutschland erheblich verschärfen würden:

Um die Überwachung von Tierquälerei zu verbessern, könnten verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass Verstöße schneller erkannt, dokumentiert und geahndet werden.

1.) Härtere Strafen für Tierquälerei:
Tierquälern droht künftig bis zu sieben Jahre Haft
Bis zu sieben Jahre Haft warten nun auf verurteilte Tierschänder, die sich des Zerquetschens, Verbrennens, Ertränken, Ersticken, Aufspießen oder jeder anderen Misshandlung von Tieren schuldig gemacht haben.

2.) Anerkennung der Würde, Sicherheit und des Wohlbefindens von Tieren:
Tiere sollen nicht mehr als Gegenstände, sondern als fühlende Lebewesen mit Rechten anerkannt werden.
Das Gesetz soll deren Würde, Sicherheit und Wohlbefinden garantieren.

3.) Präzisere Sanktionen und administrative Maßnahmen:
Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes sollen die Grundlagen für eine effektive und konsequente strafrechtliche Verfolgung von Tierquälerei weiter gestärkt werden.
Tierschutzinspektoren sollen bei kleineren Verstößen Protokolle erstellen können, ähnlich wie Strafzettel im Verkehrswesen.
Administrative Maßnahmen wie die Schließung von Betrieben oder der Entzug von Zulassungen können eingeführt werden.

4.) Schnellere Weitervermittlung beschlagnahmter Tiere:
Beschlagnahmte Tiere sollen schneller an neue Besitzer vermittelt werden können.
Im Notfall kann ein Untersuchungsrichter innerhalb von 14 Tagen entscheiden, das Tier zum Verkauf freizugeben.

5.) Einführung von Positivlisten:
Zirkustiere, insbesondere wilde Tiere, sollen verboten werden.
Wir hoffen, dass die Novellierung des Tierschutzgesetzes nicht nur zu härteren Strafen führt, sondern auch zu einer besseren Prävention und Bildung über Tierschutz beiträgt. („)

Von einem Pfeil durchbohrte Ente. Foto: Archiv/HN

Von einem Pfeil durchbohrte Ente. Foto: Archiv/HN


Text-Nummer: 167619   Autor: BfL/red.   vom 12.08.2024 um 14.34 Uhr

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