Ferienwohnungen: Stadt wird erneut verklagt

Lübeck: Die „Interessenvertretung der Ferienwohnungen Lübeck und Travemünde“ hat sich entschlossen, gegen die neue Wohnraumschutzsatzung aus 2020 rechtlich vorzugehen. „Der Grund dafür ist, dass mit dieser Satzung Ferienwohnungen untersagt wurden, obwohl diese auch einen Bestandsschutz genießen sollten“, schreibt die Interessenvertretung in einer Mitteilung.

Im Juli 2024 kippte das Verwaltungsgericht Schleswig etwa 5 der 50 Verbote von Ferienwohnungen in den Gängen und Höfen der Lübecker Altstadt, die die Baubehörde nach einem Bürgerschaftsbeschluss aus 2018 ausgesprochen hatte (Wir berichteten).

Die Masse der etwa 280 Ferienwohnungen in der Lübeck Altstadt sind laut den Klägern allerdings außerhalb der Gänge und Höfe zu finden, von denen nun die ersten, mit der Begründung der neuen Wohnraumschutzsatzung, verboten worden seien.
„Leider haben aus historischen Gründen in der Lübecker Altstadt fast alle Ferienwohnungen nicht die notwendige Nutzungsgenehmigung und in Travemünde sind es circa 50 Prozent“, schreibt die „Interessenvertretung der Ferienwohnungen Lübeck und Travemünde“ in einer Mitteilung. Es sei für uns als Interessenvertretung nicht hinnehmbar, dass der Stadt Lübeck der Missstand der fehlenden Genehmigungen seit Jahrzehnten bekannt sei, sie sich aber nicht aktiv des Problems annehme und es löse, „sondern stattdessen wieder Verbote ausspricht“.

Nach Ansicht der Interessenvertretung müssten bei einem Ferienwohnungsanteil in der Altstadt von lediglich 2,8 Prozent die Existenzen der wenigen Betreiber „geschützt und nicht zerstört werden“. Aus diesen Gründen hätte man erneut rechtliche Mittel eingelegt.

Die „Interessenvertretung der Ferienwohnungen Lübeck und Travemünde“ klagt erneut gegen die Hansestadt Lübeck. Foto: Archiv

Die „Interessenvertretung der Ferienwohnungen Lübeck und Travemünde“ klagt erneut gegen die Hansestadt Lübeck. Foto: Archiv


Text-Nummer: 168194   Autor: Initiative/red.   vom 11.09.2024 um 13.37 Uhr

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